Runterschalten (Downshifting)

Hintergrund

Hierarchien und Abteilungsgrenzen lösen sich auf. Die Trennung von Privatleben und Beruf löst sich ebenfalls auf. Zugleich verdichten sich die Aufgaben. Wer dann noch ein hohes Berufsethos hat, neigt zur Selbstausbeutung.

Viele Arbeitnehmer leiden unter Überforderung, wenig Freizeit und Privatleben. Wenn Karrieristen beschließen, weniger zu arbeiten, spricht man von Downshifting. Das bedeutet soviel wie runterschalten oder kürzertreten. Es ist ein Karriereknick auf eigenen Wunsch. Die Entwicklung kommt aus den USA und bedeutet mehr, als das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben wieder herzustellen. Viele Downshifter waren (sind) erfolgreich im Beruf und hatten eine 70-Stunden-Woche. Termindruck, ständige Erreichbarkeit, Wochenendarbeit sind die Probleme des Extremjobbings.

Downshifting steht aber auch für Konsumverzicht (einfacheres Leben), einen Lebensstil als Alternative zur konsumorientierten Überflussgesellschaft.

Nicht alle wollen Karriere um jeden Preis machen. Denn eines ist sicher: Das letzte Hemd hat keine Taschen!
Es gilt: Man lebt nicht, um zu arbeiten, sondern man arbeitet, um zu leben.

Beim Downshifting werden die Prioritäten neu geordnet. Der Job nimmt nicht mehr die wichtigste Rolle im Leben ein. Aus einer Fremdbestimmung wird zunehmend Selbstbestimmung.

Auszug aus dem Fehlzeiten-Report 2019 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, der Universität Bielefeld und der Beuth Hochschule für Technik:

Der diesjährige Fehlzeiten-Report macht deutlich, dass psychische Belastungen wie Arbeitsverdichtung und -intensivierung, Zeitdruck oder Multitasking kontinuierlich zunehmen. Hinzu kommen Entgrenzungsprobleme und Phänomene der interessierten Selbstgefährdung, Technostress, verursacht durch intensive mobile IKT-Nutzung, Informationsüberflutung und ständige Unterbrechungen.
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Im zweiten Teil dieses Fehlzeiten-Reports (Beriebliche Ebene: Herausforderungen durch Digitalisierung für Betriebe) weisen mehrere Autoren darauf hin, dass bei hoher Arbeitsverdichtung und geringer Verfügbarkeit von Ressourcen Erschöpfungszustände zunehmen. Zu intensive Mediennutzung kann Technostress hervorrufen. Durch die Beschleunigung der Kommunikationsprozesse verändern sich Erwartungen und Haltungen, was zum Beispiel die Unmittelbarkeit von Reaktionen angeht.

Auszug aus dem Fehlzeiten-Report 2013 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK:

Das hohe Arbeitstempo der modernen und hochtechnisierten Arbeitswelt, kombiniert mit ständigen Veränderungsprozessen in den Unternehmen, setzen hohe Maßstäbe an die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Nicht jeder kann in allen Lebensphasen diesem Anforderungsniveau gerecht werden - erst recht nicht, wenn schlechte Arbeitsbedingungen und soziale Probleme hinzukommen. Um potenzielle Defizite auszugleichen und auch in persönlichen Krisensituationen beruflich leistungsfähig zu bleiben, greifen viele Arbeitnehmer zu den oben genannten Drogen und leistungssteigernden Mitteln.

Der steigende Ziel- und Ergebnisdruck in Unternehmen verleitet Beschäftigte dazu, mehr zu arbeiten, als ihnen gut tut. Damit wächst bei vielen Menschen das Risiko der Gesundheitsgefährdung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Projekts Gesundheitsmonitor von Bertelsmann Stiftung und BARMER GEK.
Auszug aus der Studie Gesundheitsmonitor Selbstgefährdendes Verhalten 01/2015:

Typische Belastungsfaktoren sind ein zu hohes Arbeitspensum, starker Termin- und Leistungsdruck, Multitasking, Arbeitsunterbrechungen, mangelnde soziale Unterstützung und geringe Handlungsspielräume. Die gesundheitlichen Folgen zeigen sich in zunehmenden körperlichen und psychovegetativen Beanspruchungs- und Erschöpfungssymptomen der Beschäftigten. Auch der seit über zehn Jahren festzustellende Anstieg der Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen ist in Verbindung mit immer mehr Stress am Arbeitsplatz zu sehen .....

Den Unternehmen wird empfohlen, ihre Aktivitäten in der betrieblichen Gesundheitsförderung auszubauen.

Auszug aus dem Fehlzeiten-Report 2016 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK:

Auch die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen haben weiter zugenommen. Zwischenzeitlich geht jeder zehnte Fehltag (10,5 Prozent) auf diese Erkrankungsart zurück. Im Durchschnitt fehlte ein AOK-Mitglied im Betrieb 2,8 Tage aufgrund einer psychischen Erkrankung und damit 0,1 Tage mehr als noch im Jahr 2014. Seit 2004 nahmen die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen damit um knapp 72 Prozent zu (Abbildung 5). Auffällig sind insbesondere die Ausfallzeiten bei psychischen Erkrankungen, die 2015 mit im Schnitt 25,6 Tagen je Fall mehr als doppelt so lange dauerten wie der Durchschnitt mit 11,6 Tagen (Abbildung 6).

Recht auf Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Für die Verringerung gibt es keine Ober- oder Untergrenzen. Nach § 6 TzBfG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen.

§ 8 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge):

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
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Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 8 Abs. 7 TzBfG).


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