Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung - ELSTER-Projekt

Grundsätzliches

ELSTER (elektronische Steuererklärung) bietet Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionsempfängern, Unternehmern und Arbeitgebern eine Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Dazu kann das Onlineportal "Mein ELSTER" verwendet werden. Es handelt sich um eine kostenlose, moderne und anwenderfreundliche Möglichkeit zur Erstellung der Steuererklärung.

Mit dem Programm ElsterFormular (2001 eingeführt) hatte die Finanzverwaltung eine kostenlose Software zur Erstellung der Steuererklärung beziehungsweise Steueranmeldung am PC und der anschließenden elektronischen, verschlüsselten Datenübermittlung angeboten.
ElsterFormular wurde letztmalig im Jahr 2020 für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 zur Verfügung gestellt.
Das bedeutet: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) konnte nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden.

Zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten an das zuständige Finanzamt kann auch ein anderes Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist.
Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen

In der Lohn- und Gehaltsabrechnung von Bedeutung sind:

  • Die elektronische Lohnsteuer-Anmeldung
    Seit 01.01.2005 ist die elektronische Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben. In bestimmten Härtefällen kann das zuständige Finanzamt auf Antrag die Abgabe in Papierform zulassen.
    Nach der Registrierung bei Elster kann dort die Lohnsteuer-Anmeldung online ausgefüllt und abgegeben werden.
    Elster für Lohnsteueranmeldungen wird von allen gängigen Lohnprogrammen unterstützt.
     
  • Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung
    Wird auch ElsterLohn I genannt.
    ElsterLohn ermöglicht die elektronische Übertragung von Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der Steuerverwaltungen aller Bundesländer.
    Nach der Registrierung bei ElsterOnline können dort die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitnehmer online ausgefüllt und abgegeben werden.
    Elster für Lohnsteuerbescheinigungen wird von allen gängigen Lohnprogrammen unterstützt.
     
  • Das ELStAM-Verfahren
    Ab 2013 gibt es das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren).
    Der Arbeitgeber hatte die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 war verspätet.
    Den Arbeitgebern werden damit die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Arbeitnehmer maschinell verwertbar zur Verfügung gestellt. Die mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale bleiben für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anwendbar. Änderungen werden den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Das Verfahren wird auch ElsterLohn II genannt.

Die Lohnsteueranmeldung, die Umsatzsteuervoranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen ab dem 01.01.2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 wurden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert. Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt, das Sie im Rahmen der Registrierung im ElsterOnline-Portal erhalten. Unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software ist die Registrierung am ElsterOnline-Portal zwingend notwendig.
Datenübermittler wie Lohnbüros oder Steuerberater müssen sich nur einmal registrieren. Mit einem Zertifikat können Übermittlungen für alle Mandanten in deren Auftrag ausgeführt werden.

Ausführliche Informationen zum Elster-Projekt

Hintergrund

Das papierorientierte Lohnsteuerverfahren stammte aus den 30er-Jahren des 20. Jahrhunderts. Für die am Lohnsteuerverfahren Beteiligten (Gemeinden, Finanzämter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer) war der Aufwand extrem hoch. Bundesweit über 36 Millionen Lohnsteuerkarten lassen den unsinnigen Verwaltungsaufwand erahnen. Ziel der Veränderungen ist es, die papiergebundenen Abläufe und den damit verbundenen Aufwand durch eine elektronische Abwicklung zu ersetzen.

ElsterLohn II ersetzt den Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Übergabe an den Arbeitnehmer durch ein elektronisches Verfahren. Aus der Sicht des Steuerpflichtigen soll sich das Verfahren auf das Finanzamt als zuständige Behörde konzentrieren.

Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt. Ändern sich die Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, werden nur die gespeicherten Daten angepasst. Die Arbeitgeber können (nach entsprechender Legitimation durch den Arbeitnehmer) die Besteuerungsmerkmale abrufen und ohne großen Aufwand in die Lohnabrechnung übernehmen.


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon