Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2009 und 2010

Grundsätzliches

Der zusätzlich erhobene Beitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Ohne Prüfung des beitragspflichtigen Einkommens kann die Krankenkasse bis monatlich 8 € erheben.

Die Mitglieder der Betriebskrankenkasse GBK in Köln hatten rückwirkend zum 01.07.2009 eine Zusatzgebühr von 8 € zu zahlen. Damit war die GBK die erste Krankenkasse mit Zusatzbeiträgen.

Für 2010 ergab sich beim allgemeinen Beitragssatz folgendes Bild:

Übersicht zum Krankenversicherungsbeitrag mit Zusatzbeitrag und Prämienauszahlung für 2010

Übersicht der Beitragsbelastung für verschiedene Bruttoverdienste im Jahr 2010:

Brutto­verdienst in € 800,00 1.300,00 1.800,00 2.300,00 2.800,00 3.300,00 3.750,00 und mehr
Arbeitgeber­anteil 7,00% in € 56,00 91,00 126,00 161,00 196,00 231,00 262,50
Arbeitnehmer­anteil 7,90% in € 63,20 102,70 142,20 181,70 221,20 260,70 296,25
Zusatz­beitrag max. 1,00% in € 8,00 13,00 18,00 23,00 28,00 33,00 37,50

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2010


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