Mindestlohn - Studie des DIW Berlin

Zu den Wirkungen eines Mindestlohns gab und gibt es die unterschiedlichsten Standpunkte.
Eine Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.) lieferte Argumente für Gegner und Befürworter des Mindestlohns (Wochenbericht 39/2013).

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Wochenbericht 39/2013 die Chancen und Risiken eines gesetzlichen Mindestlohns untersucht.
Wichtige Ergebnisse der Untersuchung:

  • Insbesondere im Dienstleistungssektor und bei Kleinstbetrieben wäre der Mindestlohn spürbar.
  • Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist kein Kaufkraftschub zu erwarten.
    Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro wäre nur ein Anstieg der Bruttolöhne von nominal drei Prozent zu erwarten.
  • Die Beschäftigungswirkungen sind abhängig von der Marktstruktur und dem Mindestlohnniveau. Beschäftigungsverluste durch die eingeführten Branchenmindestlöhne sind nicht eingetreten.
    Wenig ertragsstarke Kleinstbetriebe müssten aber erhöhte Arbeitskosten in höheren Preisen weitergeben.
    Tätigkeiten mit geringer Produktivität könnten infolge eines Mindestlohns durch höher qualifizierte Tätigkeiten ersetzt werden.
  • Es ist davon auszugehen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn die Ungleichheit der Lohneinkommen reduziert. Extremen Niedriglöhnen in bestimmten Marktsegmenten könnte entgegengewirkt werden. Dies entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung.
  • Ein Mindestlohn ist aber kein Instrument zur Minderung der Einkommensungleichheit und zur Armutsbekämpfung.
    Gründe dafür sind:
    • Niedriglohnbezieher verteilen sich über das gesamte Spektrum der Haushaltsnettoeinkommen. Niedrige Löhne, insbesondere solche aus 450-Euro-Jobs, werden in den Haushalten oft mit mittleren oder guten Löhnen kombiniert.
    • Die zusätzlichen Lohneinkommen sind dann einer hohen marginalen Belastung ausgesetzt, da entweder Transfers entfallen oder Steuern angehoben beziehungsweise Steuervorteile reduziert werden.
  • Personen, die neben einem Erwerbseinkommen Arbeitslosengeld II beziehen (Aufstocker) wird es auch bei einem Mindestlohn geben.
  • Mindestlöhne könnten zur Vermehrung der Minijobs führen. Die Arbeitgeber könnten verstärkt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Minijobs umwandeln, um einen Teil der zusätzlich entstehenden Kosten aufzufangen.

Empfehlungen aus der Studie:

  • Die abrupte Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde ist nicht ratsam, da die Wirkungen in bestimmten Marktsegmenten unabsehbar wären.
  • Differenzierungen nach Alter, Qualifikation oder Arbeitserfahrung sind besser als ein genereller Mindestlohn. Ebenso ratsam sind Differenzierungen nach Regionen, Branchen und Betriebsgrößen.
  • Es muss beachtet werden, dass ein erheblicher Gestaltungsspielraum besteht, die in Kraft gesetzten Regelungen zu unterlaufen (unbezahlte Mehrarbeit usw.).
  • Der Mindestlohn sollte am Anfang tiefer angesetzt werden. Wenn sich dann zeigt, dass keine Arbeitsplätze verlorengehen, könnte man den Mindestlohn weiter anheben.
  • Die Privilegierung der Minijobs sollte aufgehoben werden.
  • Die Beschäftigung auf Basis von Werkverträgen muss ebenfalls besser reguliert werden, um Umgehungsmöglichkeiten einzuschränken.

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