Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (Projekt-OMS)

Grundsätzliches

Am 21. September 2011 hat das Bundeskabinett das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, ein Projekt über die Möglichkeiten zur Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung durchzuführen.
Am 15. Februar 2012 startete dann offiziell das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung"(Projekt-OMS).

Die beim elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gewonnenen Erfahrungen sollen in eine Prüfung der Optimierung und Vereinfachung der Meldeverfahren einfließen.

Die Projektbeschreibung der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) nennt folgende drei Arbeitsfelder:

  1. Optimierung bestehender Meldeverfahren (inkl. Beitragsnachweisverfahren)
     
  2. Ausbau der Elektronifizierung des papiergebundenen Bescheinigungswesens
     
  3. Einrichtung/Ausbau des qualifizierten Versichertendialogs in den Antragsverfahren unter der Nutzung und ggf. Anpassung der bestehenden Rahmeninfrastruktur

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Projekt-OMS) erfolgt die Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung.

Der Bundesrat hat in seiner 932. Sitzung am 27. März 2015 dem Gesetz zugestimmt. Dort werden folgende Punkte behandelt:

  • Umsetzung der Vorschläge zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung.
     
  • Klarstellende Definition wichtiger Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren in der sozialen Sicherung.
     
  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften für die Nutzung der Entgeltbescheinigung.
     
  • Einführung einer Möglichkeit zur elektronischen Übertragung von Bescheinigungsdaten an die Träger der Deutschen Rentenversicherung.
     
  • Fortführung des summarischen Lohnnachweises in der Unfallversicherung bis 2019.
     
  • Angleichung des Waisenrentenrechts an das Steuer- und Kindergeldrecht und Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall der Einkommensanrechnung auf Waisenrenten bei volljährigen Waisen und Erweiterung des Katalogs an freiwilligen Diensten, während derer der Anspruch auf Waisenrenten fortbesteht.
     
  • Einführung einer Rechtsgrundlage zum Betrieb einer Stellenbörse durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten.

Ein Teil der Vorschläge aus dem Projekt "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" (OMS) konnten noch nicht mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz umgesetzt werden.

Mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz vom 11.11.2016 wurden Vorschläge zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abläufe in den Meldeverfahren in der sozialen Sicherung umgesetzt und per Definition wichtige Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren in der sozialen Sicherung klargestellt.

Folgende Sachverhalte werden unter anderem gesetzlich geregelt:

  • Andruck eines QR-Codes auf dem Sozialversicherungsausweis
    Auf dem Sozialversicherungsausweis erfolgt mit dem Andruck eines sogenannten QR-Codes (Quick Response-Code) eine maschinenlesbare Verschlüsselung der Daten, um so schneller und sicherer die richtige Versicherungsnummer in die Verfahren bei Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern zu übernehmen.
     
  • Festlegungen zur Betriebsnummer
    Der Zugang zur Beantragung einer Betriebsnummer wird mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz ab dem 01.01.2017 reglementiert. Zusätzlich werden die Betriebsnummer und der Beschäftigungsbetrieb im § 18i SGB IV erstmalig gesetzlich normiert.
     
  • Aufbau eines Informationsportals für Arbeitgeber im Internet
     

Im Verlaufe der Arbeiten am Projekt-OMS wurde erkannt, dass es notwendig ist, die Aufgabenstellung und die zeitlichen Abläufe bei den bestehenden Annahmestellen und den Kommunikationsservern klarzustellen.


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