Änderungen in der Lohnabrechnung 2010

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen der Sozialversicherung und beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2010. Diese Seite gibt nur einen historischen Rückblick auf die Lohnabrechnung des Jahres 2010. Viele Werte sind längst nicht mehr gültig.

Änderungen in der Sozialversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hat sich nicht geändert.
Der allgemeine einheitliche Beitragssatz beträgt 14,9% für 2010
Der ermäßigte einheitliche Beitragssatz beträgt 14,3% für 2010
Der zusätzlich erhobene Beitrag darf maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens betragen. Ohne Prüfung des beitragspflichtigen Einkommens kann die Krankenkasse bis monatlich 8 € erheben.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung (einheitliche Grenze für alte und neue Länder)

Der Wert hat sich zum 01.01.2010 von 3.675 € auf 3.750 € erhöht (monatlich).

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Zum 01.01.2010 ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.600 € auf 49.950 € gestiegen.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zum 01.01.2010 von 44.100 € auf 45.000 € gestiegen.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ist unverändert bei 1,95% geblieben.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz ist unverändert bei 2,8% geblieben.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz ist unverändert bei 19,9% geblieben.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

In den alten Ländern ist der Wert von 5.400 € auf 5.500 € monatlich gestiegen.
In den neuen Ländern ist der Wert von 4.550 € auf 4.650 € monatlich gestiegen.

Insolvenzgeldumlage

Drastischer Anstieg des Umlagesatzes im Jahr 2010 von 0,1% auf 0,41%. Man rechnete mitten in der schwersten Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik mit einer deutlichen Zunahme der Insolvenzen.

Private Krankenversicherung

Der Höchstzuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten, beträgt monatlich 262,50 € für 2010.
Für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, beträgt der Höchstzuschuss monatlich 251,25 € für 2010.

Der Höchstzuschuss in der Pflegeversicherung beträgt monatlich 36,56 € für 2010. Für das Bundesland Sachsen sind es nur 17,81 €.

Gleitzone

Der Gleitzonenfaktor wurde auf 0,7585 für 2010 festgelegt.

Änderungen beim Lohnsteuerabzug

Steuertarif

Die Tarifformel des Einkommensteuertarifs hat sich ab 01.01.2010 geändert. Die Nullzone in der keine Steuer anfällt (festgelegt durch den Grundfreibetrag = steuerliches Existenzminimum), wurde von 7.834 € auf 8.004 € erhöht. Desweiteren wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs erhöht. Mit der Änderung der Berechnung der Lohnsteuer ändert sich auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Vorsorgepauschale

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) vom 16.07.2009 hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01.01.2010 in wesentlichen Bereichen geändert:

  • Der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale wurde mit Wirkung ab 2010 abgeschafft.
  • Eine Vorsorgepauschale wird ab 2010 ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.
  • Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.
  • Die Günstigerprüfung bei der Vorsorgepauschale ist im Lohnsteuerabzugsverfahren weggefallen.
  • Die Vorsorgepauschale wird ab 2010 auch bei den Steuerklassen 5 und 6 gewährt (damit grundsätzlich in allen Steuerklassen).

Durch die neue Vorsorgepauschale ändern sich die Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers (Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung). Die Lohnsteuerbescheinigung für 2010 enthält dafür neue Zeilen.

Faktorverfahren

Ab dem Kalenderjahr 2010 können Ehegatten auch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Durch das Faktorverfahren soll erreicht werden, dass bei jedem Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften (insbesondere der Grundfreibetrag) beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die Anwendung des Faktorverfahrens kann von den Ehepartnern nur gemeinsam beantragt werden.
Ehegatten können ab 2010 also unter 3 Möglichkeiten wählen:

  • III/V
  • IV/IV
  • IV/IV mit Faktor

Lohnkonto - Lohnsteuerbescheinigung

Ab 2010 entfällt die Angabe des Großbuchstaben B.
"B" war einzutragen, wenn der Arbeitnehmer für einen abgelaufenen Lohnzahlungszeitraum oder Lohnabrechnungszeitraum des Kalenderjahres unter Berücksichtigung der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG zu besteuern war. Lohnsteuerabzug wurde für irgendeinen Lohnzahlungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahrs nach der Besonderen Lohnsteuertabelle vorgenommen.

Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Der Kinderfreibetrag hat sich ab 2010 von 3.864 € auf 4.368 € erhöht. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf hat sich ab 2010 von 2.160 € auf 2.640 € erhöht. Damit ergibt sich ab 2010 insgesamt ein Freibetrag von 7.008 € je Kind.

Die Höhe der Einkommensgrenze nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

Für Kinder ab 18 Jahren gibt es nur dann Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder, wenn ihre eigenen Einkünfte und Bezüge eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Ab 01.01.2010 steigt der Betrag von 7.680 € auf 8.004 € und entspricht damit erstmals dem Grundfreibetrag (steuerliches Existenzminimum).

Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte ihrer Art.
Die Gemeinden stellen für das Kalenderjahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr aus.
Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 wird bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM verlängert.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte 2010 im Übergangszeitraum weiter aufbewahren und darf sie nicht vernichten. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei der Beendigung des Dienstverhältnisses im Übergangszeitraum muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 nach Beendigung des Dienstverhältnisses aushändigen.

Sachbezugswerte für 2010

  • Sachbezugswert für freie Unterkunft bundeseinheitlich 204 € monatlich (Keine Veränderung zu 2009)
  • Sachbezugswert für freie Verpflegung bundeseinheitlich 215 € monatlich
Sachbezugswerte 2010 Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt
monatlich 47,00 € 84,00 € 84,00 € 215,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,80 € 2,80 € 7,17 €

Wenn ein Arbeitnehmer also freie Unterkunft (belegt nur mit ihm) und freie Verpflegung erhält, ist der Wert im Jahr 2010 mit monatlich 419,00 € (204,00 € + 215,00 €) anzusetzen. Dieser Betrag erhöht das Steuer- und das SV-Brutto.

Dienstwagen zur privaten Nutzung - Listenpreismethode (nachträglich eingebaute Sonderausstattung)

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.10.2010 (VI R 12/09) ist eine nachträglich eingebaute Sonderausstattung nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung einzubeziehen.

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen

Ab 01.01.2010 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland.

Elektronischer Einkommensnachweis (ELENA)

Ab dem 01.01.2010 war für jeden Beschäftigten monatlich ein besonderer Entgeltdatensatz an eine Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Diese Speicherstelle hat sich bei der Datenstelle der Rentenversicherung befunden. Dort wurden die Entgeltdaten aller Beschäftigten zentral und auf Vorrat gespeichert.


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