Änderungen in der Lohnabrechnung 2012

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen der Sozialversicherung und beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2012. Diese Seite gibt nur einen historischen Rückblick auf die Lohnabrechnung des Jahres 2012. Viele Werte sind längst nicht mehr gültig.

Änderungen in der Sozialversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde durch die Aufnahme des Prozentsatzes in das SGB V (§ 241 und § 243) eingefroren. Künftige Ausgabensteigerungen sollen nur noch durch Zusatzbeiträge der Versicherten finanziert werden.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich also 2012 im Vergleich zu 2011 nicht verändert.
Der allgemeine einheitliche Beitragssatz beträgt 15,5% für 2012
Der ermäßigte einheitliche Beitragssatz beträgt 14,9% für 2012

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist ab 2011 nicht mehr auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Die Kassen können den Zusatzbeitrag künftig völlig frei wählen. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt, erhält der Versicherte einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.
Das Bundesministerium für Gesundheit legte den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2012 auf 0,00 € fest. Dieser Wert hat Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr 2012. Damit findet auch 2012 kein Sozialausgleich statt. Das Bundesministerium für Gesundheit legte schon den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2011 auf Null Euro fest.

Neue Personengruppenschlüssel

Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 gibt es die neuen Personengruppenschlüssel 121, 122, 123 und 144. Für Ausbildungsverhältnisse von Bedeutung sind die Personengruppenschlüssel 121 und 144 (Verdienst in der Geringverdienergrenze) und 122 (Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung).

Durch den Wegfall der Kennzeichnung von Heimarbeitern im neuen Tätigkeitsschlüssel sind Heimarbeiter nunmehr über einen Personengruppenschlüssel abzubilden. Dazu wird der neue Personengruppenschlüssel 124 für Heimarbeiter geschaffen (Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV zum 01.06.2012).

Schließung gesetzlicher Krankenkassen

Das Bundesversicherungsamt hatte mit Bescheid vom 02.11.2011 entschieden, dass die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) geschlossen wird. Damit wurde seit der Einführung des Gesundheitsfonds nach der City-BKK bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse geschlossen. Die CITY BKK wurde zum 01.07.2011 geschlossen (die Krankenkasse war pleite).

Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung (einheitliche Grenze für alte und neue Länder)

Nach der Absenkung im Jahr 2011 gab es für 2012 eine kräftige Anhebung. Der Wert hat sich zum 01.01.2012 von 3.712,50 € auf 3.825,00 € erhöht (monatlich).

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Zum 01.01.2012 ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500 € auf 50.850 € gestiegen.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist zum 01.01.2012 von 44.550 € auf 45.900 € gestiegen.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ist unverändert bei 1,95% geblieben.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist unverändert bei 3,0% geblieben.

Rentenversicherung

Der Beitragssatz ist für 2012 von 19,9% auf 19,6% gesunken.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

In den alten Ländern ist der Wert von 5.500 € auf 5.600 € monatlich gestiegen.
In den neuen Ländern gab es keine Veränderung. Der Wert bleibt bei 4.800 € monatlich.

Insolvenzgeldumlage

Nach einer Nullrunde in 2011 muss im Jahr 2012 wieder die Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Für das Jahr 2012 wurde die Insolvenzgeldumlage auf 0,04% festgesetzt.

Private Krankenversicherung

Der Höchstzuschuss für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV Anspruch auf Krankengeld hätten, beträgt monatlich 279,23 € für 2012.
Für PKV-versicherte Arbeitnehmer, die in der GKV keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, beträgt der Höchstzuschuss monatlich 267,75 € für 2012.

Der Höchstzuschuss in der Pflegeversicherung beträgt monatlich 37,29 € für 2012. Für das Bundesland Sachsen sind es nur 18,17 €.

Gleitzone

Der Gleitzonenfaktor wurde auf 0,7491 für 2012 festgelegt.

Mehrfachbeschäftigung

Mit Wirkung ab 01.01.2012 werden die beitragspflichtigen Einnahmen vor der Verhältnisrechnung auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze gekürzt.

Umlageverfahren (U1 und U2)

Die Beitragssätze für U1 und U2 werden auch weiterhin individuell von den Krankenkassen festgelegt.

Die Umlage U1 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit wurde für geringfügig Beschäftigte zum 01.01.2012 von 0,6% auf 0,7% erhöht. Die Umlage U2 für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft bleibt für geringfügig Beschäftigte bei 0,14%.

Zahlstellen von Versorgungsbezügen

Ab 01.01.2012 gibt es die Vorabbescheinigung der Zahlstelle als optionales Verfahren. Vor der erstmaligen Bewilligung eines Versorgungsbezuges kann die Zahlstelle in Form der Vorabbescheinigung die Daten zum Beginn des Versorgungsbezuges an die Krankenkasse übersenden, um von ihr eine Meldung über das bestehende Versicherungsverhältnis und zur grundsätzlichen Beitragspflicht zu erhalten.

Ab 01.07.2012 ist als Identifizierungsmerkmal nur noch die Versicherungsnummer zugelassen. In dem Übergangszeitraum bis zum 30.06.2012 kann weiterhin die Krankenversichertennummer verwendet werden.

Die Datenübermittlung zwischen den Zahlstellen und den Krankenkassen enthält ab 01.01.2012 auch einen neuen Datenbaustein, mit dem die Krankenkassen den Zahlstellen das Ergebnis der Prüfung des Sozialausgleichs mitteilen.

Erweiterte Nachweispflichten für Zahlstellen ab 01.01.2012
Aufteilung der Versorgungsleistungen aus einer Direktversicherung in einen betrieblichen und einen privaten Teil.

Studenten in dualen Studiengängen

Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen wird ab 2012 einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Die Teilnehmer werden den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt (versicherungspflichtig als Arbeitnehmer).

Das Bundessozialgericht hatte in einem Urteil vom 01.12.2009 (B 12 R 4/08 R) entschieden, dass Studenten in einem praxisintegrierten dualen Studium nicht als Arbeitnehmer bzw. Auszubildende anzusehen sind. Das gilt auch bei durchgehend gezahlter Praktikantenvergütung. Nach der bisherigen Auffassung der Sozialversicherungsträger handelte es sich in diesen Fällen um ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Das Urteil des Bundessozialgerichts (B 12 R 4/08 R) ist mit der geplanten Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze überholt und ab Januar 2012 nicht mehr anzuwenden.

Monatliche Meldung des Arbeitgebers (GKV-Monatsmeldung) ab 2012

Das Bundesministerium für Gesundheit hat klargestellt, dass die GKV-Monatsmeldung in Jahren mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag gleich Null nur bei Mehrfachbeschäftigungen (unabhängig von der Entgelthöhe) abzugeben ist. Für 2012 ist das der Fall.

Die GKV-Monatsmeldung (Abgabegrund 58) wird mit der ersten Entgeltabrechnung nach Aufnahme einer weiteren Beschäftigung abgegeben und danach monatlich, bis der Arbeitnehmer keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen mehr erzielt.

Sondermeldung UV - Abgabegrund 91 ab 2012

Es gibt einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, die lediglich in der Unfallversicherung beitrags- und meldepflichtig sind. Bis Ende 2011 lösten diese Sachverhalte aufgrund der nicht vorliegenden Meldepflicht in der übrigen Sozialversicherung in den systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen keine Entgeltmeldungen aus. Um auch diese Entgelte über das DEÜV-Meldeverfahren in den maschinellen Lohnnachweis einfließen zu lassen, wird 2012 der Abgabegrund (GD) 91 für die Unfallversicherung eingeführt.

Änderungen beim Lohnsteuerabzug

Höhe der Lohnsteuer

Obwohl sich die Tarifformel des Einkommensteuertarifs für 2012 nicht geändert hat, änderte sich ab 2012 die Berechnung der Lohnsteuer. Das liegt an der Änderung der Vorsorgepauschale, die in den Lohnsteuertarif eingearbeitet ist. Mit der Änderung der Berechnung der Lohnsteuer ändert sich auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

Lohnsteuerabzugsverfahren - Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist die letzte ihrer Art.
Die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 wird bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM verlängert.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte 2010 im Übergangszeitraum weiter aufbewahren und darf sie nicht vernichten.
Bei einem Arbeitgeberwechsel oder bei der Beendigung des Dienstverhältnisses im Übergangszeitraum muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 nach Beendigung des Dienstverhältnisses aushändigen.
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 mit Wirkung ab dem 01.01.2011 geht die Zuständigkeit von den Gemeinden auf die Finanzverwaltung (Wohnsitzfinanzamt des Arbeitnehmers) über.
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2010 vom Finanzamt ändern zu lassen, wenn die bescheinigten Daten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge) von den tatsächlichen Verhältnissen zu seinen Gunsten abweichen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den 01.11.2012 als Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) bestimmt.

Lohnsteuerjahresausgleich

Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ab 2012 nach einer Änderung des § 42b EStG an folgende Grundvoraussetzung gebunden:
Der betreffende Arbeitnehmer muss während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber gestanden haben.

Sachbezugswerte für 2012

  • Sachbezugswert für freie Unterkunft bundeseinheitlich 212 € monatlich
  • Sachbezugswert für freie Verpflegung bundeseinheitlich 219 € monatlich
Sachbezugswerte 2012 Frühstück Mittagessen Abendessen Gesamt
monatlich 47,00 € 86,00 € 86,00 € 219,00 €
kalendertäglich 1,57 € 2,87 € 2,87 € 7,30 €

Wenn ein Arbeitnehmer also freie Unterkunft (belegt nur mit ihm) und freie Verpflegung erhält, ist der Wert im Jahr 2012 mit monatlich 431 € (212 € + 219 €) anzusetzen. Dieser Betrag erhöht das Steuer- und das SV-Brutto.

Wahlrecht zwischen den Bewertungsmethoden nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 EStG

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen vom 26.07.12 (VI R 30/09 und VI R 27/11; Veröffentlichungsdatum: 07.11.2012) entschieden, dass nicht jeder Rabatt, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. In den Streitfällen hatten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern (Fahrzeughersteller) jeweils Neufahrzeuge zu Preisen erworben, die deutlich unter den "Listenpreisen" lagen.

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen

Ab 01.01.2012 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland.

Private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten

Der Bundesrat hat am 30.03.2012 einer Änderung des Einkommensteuergesetzes zugestimmt. Dadurch wird der § 3 Nummer 45 neu gefasst. Danach sind steuerfrei:

die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen;

Damit sind auch Smartphones und Tablet PC von der Regelung erfasst. Die Steuerbefreiung gilt auch bei einer ausschließlichen Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen (Software).

Künftig schnellere Auszahlung des Elterngeldes

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs gebilligt. Dabei geht es vor allem um die Vereinfachung der Einkommensermittlung. Diese soll zukünftig durch die Pauschalierung von Steuern und Abgaben erleichtert werden.

Befristung von Arbeitsverhältnissen - Wiederholte Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags (Kettenbefristung)

Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (C-586/10 vom 26.01.2012) kann die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden.

Projekt-OMS und Projekt BEA (Nachfolger von ELENA)

Am 15. Februar 2012 startete offiziell das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung"(Projekt-OMS). Die beim elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) gewonnenen Erfahrungen sollen in eine Prüfung der Optimierung und Vereinfachung der Meldeverfahren einfließen.

Anfang Januar 2012 hat die Bundesagentur für Arbeit das eigene Projekt "BEA" (Bescheinigungen elektronisch annehmen) gestartet. Dieses Projekt soll Arbeitgebern künftig eine erleichterte Möglichkeit bieten, Arbeitsbescheinigungen elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Der Start einer Pilotphase ist ab Mitte 2013 vorgesehen. Der Echtbetrieb soll dann ab Januar 2014 beginnen (freiwillige Nutzung).

Das Elektronische Entgeltnachweis-Verfahren ELENA ist seit Dezember 2011 Geschichte. Mit diesen zwei Nachfolgeprojekten kommt ELENA jetzt vielleicht durch die Hintertür.

Versorgungszusagen

Bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gilt im Regelfall das 60. Lebensjahr als Untergrenze für betriebliche Altersversorgungsleistungen. Für Versorgungszusagen, die ab 2012 (nach dem 31.12.2011) erteilt werden, tritt an die Stelle des 60. Lebensjahres regelmäßig das 62. Lebensjahr.

Kindergeld

Ab 2012 entfällt die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Bisher gab es eine Einkommensgrenze die nicht überschritten werden durfte (2011 waren das 8.004  €).

Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Mit der staatlichen Förderung der Familienpflegezeit soll pflegenden Angehörigen die Möglichkeit eröffnet werden, in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren zur häuslichen Pflege von Angehörigen mit reduzierter Stundenzahl im Beruf weiter zu arbeiten und durch eine staatlich geförderte Aufstockung ihres Arbeitsentgelts dennoch ihre finanzielle Lebensgrundlage zu erhalten.

Mindestlohn

Ab 01.01.2012 gibt es einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche.

Die Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes wurde am 10. Februar 2012 abgelehnt.

Bremen hat als erstes Bundesland ein Landesmindestlohngesetz beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft.

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit

Ab dem 1. November 2012 gelten in der Metall- und Elektroindustrie sowie in der Chemischen Industrie neue Tarifregeln für Zeitarbeitnehmer.
Die Tarifpartner haben eine Regelung vereinbart, durch die Zeitarbeitnehmer Zuschläge auf ihre Tariflöhne erhalten, wenn sie für einen gewissen Mindestzeitraum beim gleichen Kundenunternehmen im Einsatz sind. Damit sollen die Gehälter von Zeitarbeitern und fest angestellten Mitarbeitern angeglichen werden. Der Tarifvertrag, den die IG Metall mit dem Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) abgeschlossen hat, tritt am 1. November 2012 in Kraft und ist erstmals zum 31. Dezember 2017 kündbar.

Rentenalter

Das Rentenalter steigt ab 2012 für alle, die nicht 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, schrittweise auf 67 Jahre. Für die Geburtsjahrgänge von 1947 bis 1958 wird die Regelaltersgrenze jedes Jahr um einen Monat angehoben. Für die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 sind es dann pro Jahr 2 Monate. Sind Sie nach dem 31.12.1963 geboren, erreichen Sie die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu.

Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld

Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage ist die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld für ab 01. Januar 2012 beginnende Kurzarbeit auf die gesetzliche Bezugsfrist von 6 Monaten begrenzt.
Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung und Prognosen sind die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach Ansicht der Bundesregierung über das Jahr 2011 hinaus nicht mehr notwendig (Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt). Damit gilt ab 2012 wieder die alte Rechtslage beim Kurzarbeitergeld (keine pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge mehr).

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Staffelbeträge der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ab dem Erhebungsjahr 2012 erhöht.

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Die deutschen Industrie- und Handelskammern haben sich darauf geeinigt, eine zentrale Stelle (IHK-FOSA) zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen einzurichten. Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können ab dem 01.04.2012 erstmals ihren Abschluss auf Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden deutschen Abschluss überprüfen lassen.

Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen und Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Monatliche Pfändungsgrenzen 01.07.2011 bis 30.06.2013
Unpfändbares Arbeitseinkommen (ohne weitere unterhaltsberechtigte Personen) 1.028,89
Zuzurechnender unpfändbarer Betrag für die erste unterhaltsberechtigte Person 387,22
Zuzurechnender unpfändbarer Betrag je Person (für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person) 215,73
Maximal unpfändbarer Betrag (Schuldner mit 5 unterhaltsberechtigten Personen) 2.279,03
Das den unpfändbaren Betrag übersteigende Einkommen ist zu
  • 30% unpfändbar (Schuldner hat keine unterhaltsberechtigte Person),
  • 50% unpfändbar (Schuldner mit einer unterhaltsberechtigten Person),
  • 60% unpfändbar (Schuldner mit zwei unterhaltsberechtigten Personen),
  • 70% unpfändbar (Schuldner mit drei unterhaltsberechtigten Personen),
  • 80% unpfändbar (Schuldner mit vier unterhaltsberechtigten Personen) und
  • 90% unpfändbar (Schuldner mit fünf unterhaltsberechtigten Personen).
Betrag, ab dem generell voll gepfändet wird 3.154,15

Kontoguthaben sind ab 01.01.2012 nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto vor dem Zugriff von Gläubigern sicher. Den Weg über das Vollstreckungsgericht gibt es nicht mehr.


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