Höhe des Solidaritätszuschlags 2011

Solidaritätszuschlag bei den verschiedenen Steuerklassen für 2011

Der Werbungskosten-Pauschbetrag wurde schon für das laufende Jahr 2011 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Der Steuervorteil ist damals mit der Lohnabrechnung für Dezember 2011 an die Arbeitnehmer weitergeleitet worden. Die folgenden Beispiele gelten für die Monate Januar bis November. Im Dezember 2011 kam es zu anderen Werten.

Tabelle 1 (Kein Kinderfreibetrag)
Tabelle 2 (Kinderfreibetrag von 1,0)
Tabelle 3 (Kinderfreibeträge bei Steuerklasse 3)

Tabelle 1 (Kein Kinderfreibetrag)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Kein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen (deshalb fehlt die Steuerklasse 2 in der Tabelle, diese gilt für Alleinerziehende)
Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25% in der Pflegeversicherung (Arbeitnehmer hat keine Kinder und auch keine Elterneigenschaft)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei Steuerklasse
1 3 4 5 6
500 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00 4,96 7,21
1.500 € 4,66 0,00 4,66 15,52 17,16
2.000 € 12,13 0,00 12,13 24,39 25,97
2.500 € 18,81 0,00 18,81 33,49 35,30
3.000 € 26,04 13,12 26,04 43,44 45,28
3.500 € 33,84 19,14 33,84 53,43 55,27
4.000 € 42,73 25,84 42,73 64,03 65,87
4.500 € 52,68 33,15 52,68 75,07 76,91
5.000 € 63,32 40,81 63,32 86,12 87,96
5.500 € 74,36 48,82 74,36 97,16 99,00
6.000 € 85,91 57,55 85,91 108,71 110,55

Tabelle 2 (Kinderfreibetrag von 1,0)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Kinderfreibetrag von 1,0 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen
Arbeitnehmer hat die Elterneigenschaft (Kein Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25%)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei einem Kinderfreibetrag und Steuerklasse
2 3 4
500 € 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00
1.500 € 0,00 0,00 0,00
2.000 € 0,00 0,00 8,01
2.500 € 8,47 0,00 14,33
3.000 € 14,83 0,00 21,22
3.500 € 21,76 8,33 28,67
4.000 € 29,71 17,50 37,18
4.500 € 38,67 24,41 46,72
5.000 € 48,32 31,65 56,95
5.500 € 58,66 39,24 67,83
6.000 € 70,12 47,54 79,38

Tabelle 3 (Kinderfreibeträge bei Steuerklasse 3)
Arbeitnehmer ist noch nicht 64; kein Altersentlastungsbetrag
Wegen der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen müssen beim Steuerabzug Angaben zu Vorsorgeaufwendungen gemacht werden. Für unser Beispiel sind das:
Rechtskreis West (wegen unterschiedlicher Beitragsbemessungsgrenzen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25% nur bei Spalte mit Kinderfreibetrag 0,0 (Arbeitnehmer hat keine Kinder und auch keine Elterneigenschaft)
bei den anderen Spalten gilt: Arbeitnehmer hat die Elterneigenschaft (Kein Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25%)

Bruttolohn Solidaritätszuschlag bei Steuerklasse 3 und folgenden Kinderfreibeträgen
0,0 1,0 2,0 3,0
500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
1.000 € 0,00 0,00 0,00 0,00
1.500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
2.000 € 0,00 0,00 0,00 0,00
2.500 € 0,00 0,00 0,00 0,00
3.000 € 13,12 0,00 0,00 0,00
3.500 € 19,14 8,33 0,00 0,00
4.000 € 25,84 17,50 2,33 0,00
4.500 € 33,15 24,41 16,02 0,00
5.000 € 40,81 31,65 22,84 14,55
5.500 € 48,82 39,24 30,02 21,30
6.000 € 57,55 47,54 37,88 28,72

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