1. In welchen der folgenden Fälle entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum im Sinne der Sozialversicherung?
Bei Beginn oder Ende der Elternzeit während des Monats.
Bei Beginn oder Ende der Beitragsfreiheit wegen des Bezugs von bestimmten Geldleistungen
(z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld bzw. Übergangsgeld)
Bei Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnis während des Monats.
Bei Beginn oder Ende des freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes im Laufe eines Monats.
Bei der Teilnahme an einer Wehrübung.