Angabe Ihrer Daten

2014     4050/n    15.5/n    2.05/n2013     3937.5/n    15.5/n    2.05/n2012     3825/n    15.50/n    1.95/n2011     3712.5/n    15.50/n    1.95/n2010     3750/n    14.90/n    1.95/n

Auswertung

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV:
Allgemeiner einheitlicher Beitragssatz in der KV:
Beitragssatz in der Pflegeversicherung:
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers
Höchstzuschuss:
Verminderter Höchstzuschuss wegen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze!
Die Hälfte Ihres Beitrags:
Beitragszuschuss des Arbeitgebers:
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers
Höchstzuschuss:
Verminderter Höchstzuschuss wegen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze!
Die Hälfte Ihres Beitrags:
Besonderheit in Sachsen: Es gilt nicht die Hälfte, da die Arbeitgeber hier einen niedrigeren Anteil zur Pflegeversicherung zahlen!
Beitragszuschuss des Arbeitgebers:
 
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Hinweise:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung sind für die Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers notwendig.
Der Höchstzuschuss wird duch Multiplikation der Beitragsbemessungsgrenze mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung tatsächlich aufwendet.
Wenn ein Arbeitnehmer einen Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze hat, gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt.
Das gilt auch für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung. In Sachsen bestehen bei der Beitragsverteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Unterschiede zu den anderen Bundesländern. Die Arbeitnehmer zahlen in Sachsen einen höheren Anteil als die Arbeitgeber. Aus diesem Grund ist der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung des Arbeitnehmers in Sachsen niedriger.