Die Sozialversicherung


 

Vorstellung der gesetzlichen Sozialversicherung. Grundsätzliche Regelungen zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Überblick zur Sozialversicherung
Vorstellung des Systems und der Grundsätze der Versicherungspflicht.
Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Versicherungspflicht, Ausnahmen von der Versicherungspflicht, Zweige der Sozialversicherung und Übersicht zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.


Sozialgesetzgebung
Informationen zur Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland. Überblick über Rechtsgrundlagen und die Finanzierung der Sozialversicherung. Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB). Das Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.


Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung. Eine Unterseite beschäftigt sich mit dem Hintergrund zur Ermittlung der Rechengrößen der Sozialversicherung.


Beitragsberechnung
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Behandlung aller wichtigen Begriffe wie Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragsgruppen und Beitragssatz.
Unterseiten zu folgenden Themen:


Beitragsgruppenschlüssel
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man Beitragsgruppenschlüssel (oder SV-Schlüssel).


Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Wichtige Personengruppen werden auf Unterseiten genauer behandelt.



 

Tätigkeitsschlüssel
Die Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel verschlüsselt. Der neue Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und ab dem 01.12.2011 im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden.
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Beitragsbemessungsgrenzen
Das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer wird nicht in unbeschränkter Höhe für die Beitragsberechnung herangezogen. Es gibt Höchstbeträge. Diese werden Beitragsbemessungsgrenzen genannt.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 2002
Beitragsbemessungsgrenzen für 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025


Krankenversicherung
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte. Möglichkeiten der Krankenversicherung. Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Beitragssätze in der Krankenversicherung.
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Jahresarbeitsentgeltgrenze
In der Krankenversicherung gibt es eine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diesen Grenzwert überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen. Erläuterungen zur Krankenversicherungspflicht. Behandlung der Begriffe Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt und Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze.


Pflegeversicherung
Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Pflegeversicherung. Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
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Rentenversicherung
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Rentenversicherung. Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Knappschaftliche Rentenversicherung.


Arbeitslosenversicherung
Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für selbstständig Tätige.


Insolvenzgeldumlage
Berechnung und Einzug der Insolvenzgeldumlage. Fälligkeit der Insolvenzgeldumlage.


Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung wird nur aus Gründen der Vollständigkeit und wegen der Überwachung der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung hier aufgeführt. Ein direkter Bezug zur Entlohnung von Arbeitnehmern besteht nicht. Höhe der Künstlersozialabgabe.


Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind nicht mit geringfügig Beschäftigten zu verwechseln. Besonderheiten bei der Beitragsberechnung von Geringverdienern (Auszubildende und Praktikanten mit einem Arbeitsentgelt bis 325 €). Wegen der ab 2020 eingeführten Mindestvergütung für Auszubildende kaum noch von Bedeutung
Beispiele zur Beitragsberechnung der Geringverdiener für: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020



 

Gleitzone (Übergangsbereich)
Mit der Einführung der 400-€-Jobs (Minijobs) am 01.04.2003 wurde auch die Gleitzonenregelung eingeführt. Ab Juli 2019 wird von einem Übergangsbereich gesprochen. Besonderheiten bei der Beitragsberechnung in der Gleitzone. Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
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Mehrfachbeschäftigung
Wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist, sind in der Sozialversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Eine Mehrfachbeschäftigung kann nur bei verschiedenen Arbeitgebern vorliegen. Wenn Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausüben, wird ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen.
Mehrfachbeschäftigung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (EU-Recht)


Private Krankenversicherung
Unterscheidung von Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und privat Versicherten. Grundsätzliches zur Lohnabrechnung von privat versicherten Arbeitnehmern. Übersicht zum Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
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Einmalige Zuwendungen
Einmalige Zuwendungen sind Entgeltbestandteile die nicht einem einzelnen Abrechnungszeitraum (Monat) zugeordnet werden können. Sie werden also nicht monatlich gezahlt. Behandlung der Besonderheiten in der Beitragsberechnung von einmaligen Zuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze.
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Teillohnzahlungszeiträume
Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. Erläuterung der Beitragsberechnung bei Teillohnzahlungszeiträumen. Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen auf Kalendertage.
Tabelle und Beispiele für: 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024


Umlageverfahren
Behandlung des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Umlageverfahren U1 (Arbeitsunfähigkeit/Krankheit) und U2 (Mutterschaftsleistungen). Fälligkeit des Erstattungsanspruchs.


Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Berechnung der Beiträge. Der Lohnnachweis.


Meldungen und Beitragsnachweis
Übersicht über die Meldungen zur Sozialversicherung. Erstellung der Beitragsnachweise und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Unterseiten zu folgenden Themen:


Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfälle und Pflegebedürftigkeit).

Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung in der Sozialversicherung!
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