Die Sozialversicherung
Vorstellung der gesetzlichen Sozialversicherung. Grundsätzliche Regelungen zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Über die Links in der folgenden Aufzählung oder die Unternavigation am oberen Rand kommen Sie zu den einzelnen Informationen.
- Überblick
Vorstellung des Systems und der Grundsätze der Versicherungspflicht.
Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Versicherungspflicht, Ausnahmen von der Versicherungspflicht, Zweige der Sozialversicherung und Übersicht zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. - Sozialgesetzgebung
Informationen zur Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland. Überblick über Rechtsformen, Rechtsgrundlagen und die Finanzierung der Sozialversicherung. Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB). Das Recht auf Zugang zur Sozialversicherung. - Sozialversicherungswerte
Beitragssätze, Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung. Verschiedene Begriffe werden an Beispielen erläutert. Eine Unterseite beschäftigt sich mit dem Hintergrund zur Ermittlung der Rechengrößen der Sozialversicherung.
- Beitragsberechnung
Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung. Behandlung aller wichtigen Begriffe wie Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragsgruppen und Beitragssatz. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird im Regelfall je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Unterseiten zu folgenden Themen:- Grundlegende Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen
- Beitragszeit
- Besonderheiten der Sozialversicherung und der einzelnen Versicherungszweige
- Unterbrechung der Beschäftigung mit und ohne Entgeltzahlung
- Ausnahmen von der Verteilung je zur Hälfte
- Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge zum ausdrucken für: 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025
- Beitragsgruppenschlüssel
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man Beitragsgruppenschlüssel (oder SV-Schlüssel). - Personengruppenschlüssel
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich. Wichtige Personengruppen werden auf Unterseiten genauer behandelt.- Personengruppenschlüssel 101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
- Personengruppenschlüssel 102 - Auszubildende
- Personengruppenschlüssel 103 - Beschäftigte in Altersteilzeit
- Personengruppenschlüssel 104 - Hausgewerbetreibende
- Personengruppenschlüssel 105 - Praktikanten
- Personengruppenschlüssel 106 - Werkstudenten
- Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Personengruppenschlüssel 110 - Kurzfristige Beschäftigungen (Aushilfskräfte)
- Personengruppenschlüssel 118 - Unständig Beschäftigte
- Personengruppenschlüssel 119 - Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
- Personengruppenschlüssel 120 - Versicherungspflichtige Altersvollrentner
- Personengruppenschlüssel 121 - Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt
- Personengruppenschlüssel 124 - Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Personengruppenschlüssel 190 - Personen, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig sind.
- Tätigkeitsschlüssel
Die Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel verschlüsselt. Der neue Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und ab dem 01.12.2011 im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden.
Unterseiten zu folgenden Themen:
- Beitragsbemessungsgrenzen
Das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer wird nicht in unbeschränkter Höhe für die Beitragsberechnung herangezogen. Es gibt Höchstbeträge. Diese werden Beitragsbemessungsgrenzen genannt. Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen ist ab 1995 abrufbar.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 2002
Beitragsbemessungsgrenzen für 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 - Krankenversicherung
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Beitragssätze in der Krankenversicherung. Besonderheit bei der Familienversicherung.
Unterseiten zu folgenden Themen:- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Familienversicherung
- freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse
- Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für: 2009 und 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
In der Krankenversicherung gibt es eine Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diesen Grenzwert überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können entscheiden, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern oder ob sie sich privat versichern wollen. Erläuterungen zur Krankenversicherungspflicht. Behandlung der Begriffe Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt und Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze. - Pflegeversicherung
Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Pflegeversicherung. Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose.
Unterseiten zu folgenden Themen: - Rentenversicherung
Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Rentenversicherung. Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige. Knappschaftliche Rentenversicherung. - Arbeitslosenversicherung
Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung. Freiwillige Arbeitslosenversicherung für selbstständig Tätige. - Insolvenzgeldumlage
Berechnung und Einzug der Insolvenzgeldumlage. Fälligkeit der Insolvenzgeldumlage. - Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialversicherung wird nur aus Gründen der Vollständigkeit und wegen der Überwachung der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung hier aufgeführt. Ein direkter Bezug zur Entlohnung von Arbeitnehmern besteht nicht. Höhe der Künstlersozialabgabe. - Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
Geringverdiener im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind nicht mit geringfügig Beschäftigten zu verwechseln. Besonderheiten bei der Beitragsberechnung von Geringverdienern (Auszubildende und Praktikanten mit einem Arbeitsentgelt bis 325 €).
Beispiele zur Beitragsberechnung der Geringverdiener für: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 - Gleitzone (Übergangsbereich)
Besonderheiten bei der Beitragsberechnung in der Gleitzone. Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Unterseiten zu folgenden Themen:- Entwicklung der Berechnungen in der Gleitzone ab 2003
- Statistik zur Gleitzone (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Midi-Job seit 2003)
- Gleitzonenrechner für die Jahre 2010 bis 2012
- Gleitzonenrechner 2013 und 2014
- Gleitzonenrechner 2015 bis 2018
- Gleitzonenrechner 1. Halbjahr 2019
- Gleitzonenrechner ab Juli 2019 bis September 2022
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2010
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2011
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2012
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2013
- Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2014 - Entgelt zwischen 400,01 Euro und 450 Euro
- Übergangsregelung für Arbeitnehmer mit einem Entgelt zwischen 800,01 Euro und 850 Euro
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2014
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2015
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2016
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2017
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2018
- Beitragsberechnung in der Gleitzone für 2019
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2020
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2021
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2022 (Januar bis September)
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2022 (Oktober bis Dezember)
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2023
- Beitragsberechnung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) für 2024
- Beitragsberechnung bei Mehrfachbeschäftigten in der Gleitzone
- Abrechnung eines Arbeitnehmers in der Gleitzone - Lohnbelege
- Mehrfachbeschäftigung
Wenn ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist, sind in der Sozialversicherung einige Besonderheiten zu beachten. Eine Mehrfachbeschäftigung kann nur bei verschiedenen Arbeitgebern vorliegen. Wenn Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungen ausüben, wird ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen.
Mehrfachbeschäftigung in zwei oder mehr Mitgliedstaaten (EU-Recht) - Private Krankenversicherung
Unterscheidung von Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und privat Versicherten. Grundsätzliches zur Lohnabrechnung von privat versicherten Arbeitnehmern. Übersicht zum Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers.
Unterseiten zu folgenden Themen:- Rechner Beitragszuschuss für die Jahre 2010 bis 2014
- Rechner Beitragszuschuss für die Jahre 2015 bis 2018
- Rechner Beitragszuschuss 2019 bis 2024
- Übersicht zur Berechnung des Beitragszuschuss des Arbeitgebers für: 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024
- Probleme der privaten Krankenversicherung
- Einmalige Zuwendungen
Einmalige Zuwendungen sind Entgeltbestandteile die nicht einem einzelnen Abrechnungszeitraum (Monat) zugeordnet werden können. Sie werden also nicht monatlich gezahlt. Behandlung der Besonderheiten in der Beitragsberechnung von einmaligen Zuwendungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze.
Unterseiten zu folgenden Themen: - Teillohnzahlungszeiträume
Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei einem monatlich entlohnten Arbeitnehmer immer dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslohn nicht für einen vollen Monat besteht. Erläuterung der Beitragsberechnung bei Teillohnzahlungszeiträumen. Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen auf Kalendertage.
Tabelle und Beispiele für: 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 - Umlageverfahren
Behandlung des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Umlageverfahren U1 (Arbeitsunfähigkeit/Krankheit) und U2 (Mutterschaftsleistungen). Fälligkeit des Erstattungsanspruchs. - Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften. Berechnung der Beiträge. Der Lohnnachweis. - Meldungen und Beitragsnachweis
Übersicht über die Meldungen zur Sozialversicherung. Erstellung der Beitragsnachweise und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
Unterseiten zu folgenden Themen:- Rentenversicherungsnummer (Versicherungsnummer bzw. Sozialversicherungsnummer)
- Einreichen des Beitragsnachweises und die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags
- Aufbau der Beitragsnachweise an die Krankenkassen
- Anmeldungen
- Abmeldungen
- Jahresmeldungen der Sozialversicherung
- Unterbrechungsmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen
- Meldungen in Insolvenzfällen
- Sondermeldung UV (Abgabegrund 91)
- UV-Jahresmeldung
- Meldungen nach der DEÜV - Beispiele
Die deutsche Sozialversicherung ist ein gesetzliches Versicherungssystem. Als Solidargemeinschaft bietet es wirksamen finanziellen Schutz vor den großen Lebensrisiken und deren Folgen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfälle und Pflegebedürftigkeit).
Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung in der Sozialversicherung!
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