Tätigkeitsschlüssel - Umstellung von Tätigkeitsschlüssel 2003 auf Tätigkeitsschlüssel 2010
Der neue Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und ab dem 01.12.2011 im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden. Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 01.12.2011, Entgeltmeldungen mit Beschäftigungszeiträumen, die nach dem 30.11.2011 enden sowie Jahresmeldungen für das Jahr 2011 sind mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln.
Gesamtübersicht zum Schlüsselverzeichnis 2010 (Tätigkeitsschlüssel 2010) für Meldungen ab 01.12.2011
Mit "Tätigkeitsschlüssel-Online" der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Tätigkeitsschlüssel 2010 ermitteln.
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