Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern


 

Erläuterung der verschiedenen Entgeltbestandteile und Beispielrechnungen.

Abrechnungsschema
Vorstellung des grundsätzlichen Abrechnungsschemas bei der Lohnabrechnung. Ermittlung des Gesamtbrutto. Steuerberechnung und Beitragsberechnung. Nettolohn und Auszahlungsbetrag. Auf Unterseiten finden Sie Beispiele zu verschiedenen Abrechnungsfällen:


Lohnarten
Hier werden in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung aufgeführt. Als Lohnarten werden die in der Lohn- und Gehaltsabrechnung abzurechnenden Vorgänge bezeichnet. Durch Lohnarten werden abrechnungsrelevante Eigenschaften für Lohn- und Gehaltszahlungen definiert (Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmale). Die Zuordnung einer Lohnart zu einem Mitarbeiter, legt fest, wie Zahlungen an den Mitarbeiter abgerechnet werden und welche Beiträge für diese Zahlungen abzuführen sind.


Fahrkostenersatz
Behandlung von Fahrkostenersatz des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Überlassung eines Job-Tickets.
Unterseite zur Entfernungspauschale (Regelung ab 2014)
Unterseite zur Entfernungspauschale (alte Regelung bis 2013)
Unterseite zu Wegeunfällen


Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeber kann entweder vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewähren oder der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile seines Arbeitsentgelts vermögenswirksam angelegt werden. Anlagearten und Sparzulagensätze. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL).


Geringfügige Beschäftigungen
Unterteilung geringfügiger Beschäftigungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Rentenversicherungspflicht bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Beitragsaufstockung durch den Arbeitnehmer).
Ausführliche Informationen zur Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit einer weiteren Beschäftigung.
Kombination aus Geringfügig entlohnter Beschäftigung und Freibeträgen für nebenberufliche bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten.
Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen.
Geringfügig entlohnte Beschäftigung und betriebliche Altersversorgung.
Kurzfristige Beschäftigungen (Aushilfskräfte). Kurzfristige Beschäftigungen (Aushilfskräfte) in der Land- und Forstwirtschaft.
Pauschalierung der Kirchensteuer und Erhebung des Solidaritätszuschlags. Meldepflichten für geringfügig Beschäftigte. Abführen der Beiträge und Steuern einschließlich Insolvenzgeldumlage. Lohnfortzahlungsversicherung (Umlageverfahren U1 und U2)
Lohnunterlagen für geringfügig Beschäftigte.
Ab dem 1. Oktober 2022 orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Unterseiten zu folgenden Themen:



 

Geldwerter Vorteil/ Sachbezüge
Behandlung von Sachbezügen und Sachbezugswerten. Abrechnung von geldwerten Vorteilen. Unterseiten zu folgenden Abrechnungsfällen:


Lohnfortzahlung (Feiertage, Krankheit, Urlaub)
Wird der Arbeitslohn fortgezahlt, so ist der fortgezahlte Arbeitslohn bei der Lohnsteuerberechnung und Beitragsberechnung wie laufender Arbeitslohn zu behandeln. Einen Anspruch auf Lohnfortzahlung (Fortzahlung des Arbeitsentgelts) hat der Arbeitnehmer in folgenden Zeiten:


Zuschläge
Es wird zwischen Zuschlägen und Zulagen unterschieden. Zulagen sind immer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.


Auslagenersatz
Behandlung von durchlaufenden Geldern und Auslagenersatz.


Kurzarbeitergeld
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer. Wird die Arbeit insgesamt eingestellt, spricht man von Kurzarbeit Null.
Unterseiten zu folgenden Themen:



 

Nettolohnvereinbarungen
Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer grundsätzlich einen Bruttolohn. Die Arbeitsvertragsparteien können aber auch vereinbaren, dass der an sich vom Arbeitnehmer zu tragende Teil der Lohnsteuern sowie der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Eine solche Vereinbarung ist eine Nettolohnvereinbarung. Sie ist grundsätzlich zulässig. Zur Ermittlung der zutreffenden Abzugsbeträge muss der vereinbarte Nettolohn generell auf einen Bruttolohn hochgerechnet werden.


Mutterschaft
Aufgaben des Arbeitgebers durch das Mutterschutzgesetz. Lohnabrechnung beim Mutterschutz. Mutterschutzfrist, Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber. Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfrist. Urlaubsanspruch und Mutterschaft. Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen U2.
Elternzeit und Elterngeld. Unterseite zur Berechnung des Elterngeldes. Teilzeitanspruch während der Elternzeit.


Reisekosten
Die unterschiedlichen Reisekostenarten (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit) werden unter dem Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Unterseiten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (bis 31.12.2013) und zur ersten Tätigkeitsstätte (ab 01.01.2014). Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten.
Unterseite zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten.

Verpflegungsmehraufwendungen und Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer. Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeiten. Reisenebenkosten bei Auswärtstätigkeiten
Unterseite zu Auslandsreisekosten.
Unterseite zu doppelter Haushaltsführung.


Arbeitszeitkonten
Arbeitsrechtliche Unterteilung von Arbeitszeitkonten-Vereinbarungen. Funktionsweise von Arbeitszeitkonten. Abgrenzung der Wertguthabenvereinbarungen von anderen Formen flexibler Arbeitszeitmodelle. Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei Arbeitszeitkonten. Wertguthabenvereinbarungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher Freistellung. Wertguthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung. Insolvenzsicherung und Werterhaltungsgarantie. Übertragung von Wertguthaben.
Lohnsteuerliche Behandlung - Normale Verwendung des Guthabens und vorzeitige Verwendung des Guthabens.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung - Grundsätze und nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Wertguthabens (Störfälle).
Eine Unterseite gibt einen Überblick zur Entwicklung der Arbeitszeitkonten in Deutschland.
Eine weitere Unterseite gibt einen Überblick zu flexiblen Arbeitszeitmodellen.


Lohnpfändung
Eine Aufgabe der Lohnabrechnung ist auch der Vollzug von Pfändungen des Arbeitseinkommens. Ablauf des Verfahrens. Aufwandsersatz bei Lohnpfändung. Unpfändbares Einkommen und Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen.
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens.

Das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO.


Betriebliche Altersversorgung/ Zukunftssicherung
Das Alterssicherungssystem in Deutschland. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Formen der Zusage. Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

Besteuerung der Beiträge (Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung). Besteuerung der Rente (Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung).
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge (Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung). Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Rente (Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung).
Übertragung von Versorgungsanwartschaften (Portabilität). Sicherungssysteme in der betrieblichen Altersversorgung. Geringfügig entlohnte Beschäftigung und betriebliche Altersversorgung. Pfändungsschutz der Altersvorsorge.



 

Schüler
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Schülern. Berechnung der Lohnsteuer für Schüler. Meldepflichten und Schutzvorschriften.


Studenten
Für beschäftigte Studenten und Praktikanten gelten in vielen Fällen besondere Regelungen für die Sozialversicherungspflicht. Es müssen eine ganze Reihe von Besonderheiten beachtet werden.
Eine Unterseite behandelt das Thema Werkstudenten (Ordentliche Studierende).
Berechnung der Lohnsteuer für Studenten. Studium und Krankenversicherung. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Studenten.
Eine Unterseite bietet Informationen zu dualen Studiengängen.


Praktikanten
Beschäftigung und Abrechnung von Praktikanten. Geringverdienergrenze bei Praktikanten. Vorpraktikum, Zwischenpraktikum und Nachpraktikum.
Beitragsberechnung aus einem fiktiven Entgelt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Berechnung der Lohnsteuer für Praktikanten.
Unterseiten gibt es zu folgenden Themen:


Auszubildende
Auszubildende sind Arbeitnehmer im steuerrechtlichen und beitragsrechtlichen Sinn. Berechnung der Lohnsteuer für Auszubildende. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Auszubildenden.


Rentner
Weiterarbeitende Altersrentner und Hinzuverdienstgrenze. Gesonderte Meldung für die Rentenberechnung durch den Arbeitgeber.
Lohnsteuerliche Behandlung des Hinzuverdienst. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Hinzuverdienst.


Urlaubsgeld
Unterscheidung von Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt. Anspruch auf Urlaubsgeld. Berechnung des Urlaubsgeldes.
Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Urlaubsgeld.
Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit. Rückforderung des Urlaubsgeldes.


Weihnachtsgeld
Anspruch auf Weihnachtsgeld. Berechnung des Weihnachtsgeldes.
Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Weihnachtsgeld.
Kürzung von Sondervergütungen wegen Krankheit. Rückforderung des Weihnachtsgeldes.


Arbeitgeberdarlehen
Zu beachtende Rechengrößen und Grenzwerte. Ermittlung des geldwerten Vorteils und Bewertung.


Abschlagszahlungen
Informationen zur lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Abschlagszahlungen.


Gehaltsverzicht
Informationen zum Gehaltsverzicht. Arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und beitragsrechtliche Besonderheiten.


Abfindungen
Abfindung wegen Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis. Abfindungen in Sozialplänen.
Lohnsteuerliche Behandlung einer steuerpflichtigen Abfindung.
Sozialversicherungsrechtlich stellen Entlassungsabfindungen weiterhin kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar.


Geschenke
Steuerrechtliche und beitragsrechtliche Behandlung von Geschenken. Gelegenheitsgeschenke an Arbeitnehmer und Werbegeschenke an Geschäftsfreunde.


 

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