Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Abrechnungsschema
Grundsätzliches
Das Schema behandelt nur laufenden Arbeitslohn und keine Einmalbezüge.
Das Schema gilt nicht für die Abrechnung von geringfügig Beschäftigten.
Zur steuerlichen Behandlung von sonstigen Bezügen (lohnsteuerlicher Begriff für Einmalbezüge) finden sie auf einer
extra Seite Erläuterungen.
Zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmaligen Zuwendungen (sozialversicherungsrechtlicher Begriff für Einmalbezüge)
finden sie auf einer extra Seite Erläuterungen.
Weitere Besonderheiten gibt es auch bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich (früher Gleitzone) und einer Mehrfachbeschäftigung.
Die Dartsellung der Abrechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Ermittlung des Gesamtbrutto
- Steuerberechnung
- Beitragsberechnung
- Ermittlung von Nettolohn/ Nettogehalt
- Ermittlung des Auszahlungsbetrags
Am Ende der Seite gibt es Beispiele zu verschiedenen Abrechnungsfällen.
Ermittlung des Gesamtbrutto
Bruttolohn/ Bruttogehalt
+ Vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers
+ Zuschläge und Zulagen
+ Sachbezug (geldwerter Vorteil)
+ Pauschal versteuerte Lohnbestandteile
= Gesamtbrutto
Da die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge nicht zwangsläufig vom Gesamtbrutto berechnet werden, folgt im nächsten Schritt die Berechnung des Steuerbrutto und des SV-Brutto.
Für die Berechnung von Steuerbrutto und SV-Brutto gelten unterschiedliche Grundsätze. Diese werden in der folgenden Tabelle extra behandelt. Im Anschluss wird wieder das Abrechnungsschema aufgegriffen und zu Ende geführt.
Steuerberechnung und Beitragsberechnung
Steuerberechnung | Beitragsberechnung |
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Bevor die Lohnsteuer aus der entsprechenden Tabelle abgelesen werden kann, sind
folgende Freibeträge vom Arbeitslohn abzuziehen: - Freibetrag lt. elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - Altersentlastungsbetrag - Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Ein Hinzurechnungsbetrag lt. elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen muss zum Arbeitslohn addiert werden. Bei der Anwendung einer Lohnsteuertabelle kann es im Vergleich mit einem Lohnprogramm zu Differenzen kommen, wenn bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen persönliche Frei- oder Hinzurechnungsbeträge eingetragen sind. Die Erläuterung zu diesem Sachverhalt finden sie auf der Seite Lohnsteuerabzug für laufenden Arbeitslohn. Sonntags- Feiertags- und Nachtzuschläge sind in bestimmter Höhe steuerfrei. Pauschal versteuerte Lohnbestandteile werden hier nicht berücksichtigt. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung bzw. privaten Pflegeversicherung, zu der eine gesetzliche Verpflichtung nach § 257 SGB V besteht, ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG). Wenn diese Besonderheiten berücksichtigt sind, ergibt sich der steuerpflichtige Arbeitslohn (Steuerbrutto).Entsprechend den Besteuerungsmerkmalen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale kann nun aus der Monatslohnsteuertabelle folgendes abgelesen werden:
|
Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sind die Freibeträge die bei der Lohnsteuer berücksichtigt
wurden nicht vom Arbeitslohn abzuziehen. Diese Freibeträge spielen in der Beitragsberechnung keine Rolle! Sonntags- Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN) sind in bestimmter Höhe beitragsfrei. Durch die Einführung des maximalen Stundengrundlohn von 50 € für die Steuerfreiheit der SFN-Zuschläge (ab 01.01.2004) und die Einführung des maximalen Stundengrundlohn von 25 € für die Beitragsfreiheit der SFN-Zuschläge (ab 01.07.2006) muss der Betrag der steuerfrei ist, nicht auch beitragsfrei sein. Pauschal versteuerte Lohnbestandteile sind beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung bzw. privaten Pflegeversicherung, zu der eine gesetzliche Verpflichtung nach § 257 SGB V besteht, ist beitragsfrei. Bei der Ermittlung der SV-Beiträge sind die Beitragsbemessungsgrenzen zu beachten. Bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen ist der über der Grenze liegende Lohn beitragsfrei (Ausnahmen können bei den hier nicht berücksichtigten einmaligen Zuwendungen bestehen). Entsprechend der jeweiligen Beitragssätze sind die folgenden Sozialversicherungsbeiträge zu errechnen:
Sozialversicherungsbeiträge 2023 Sozialversicherungsbeiträge 2024 |
Ermittlung von Nettolohn und Auszahlungsbetrag
Gesamtbrutto
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (nur bei entsprechendem Merkmal der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale)
- Solidaritätszuschlag
- AN-Anteil Krankenversicherung (nicht bei Privater Krankenversicherung)
- AN-Anteil Rentenversicherung
- AN-Anteil Arbeitslosenversicherung
- AN-Anteil Pflegeversicherung (nicht bei Privater Pflegeversicherung)
= Nettolohn/ Nettogehalt
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Krankenversicherung des AN (nur bei privater KV)
+ Beitragszuschuss des AG zur privaten Pflegeversicherung des AN (nur bei privater PV)
- Vermögenswirksame Anlage (Überweisungsbetrag)
- Vorschuss (nur bei entsprechender Gewährung)
- Sachbezug (geldwerter Vorteil)
- Lohn- bzw. Gehaltspfändung (bei Pfändungspfandrecht an der Entlohnungsforderung des Arbeitnehmers)
+ Steuer- und beitragsfreie Reisekosten
= Auszahlungsbetrag
Als geldwerter Vorteil werden Einnahmen eines Arbeitnehmers bezeichnet, die nicht aus Geld bestehen, wie z.B. ein Fahrzeug, das einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassen wird. Der geldwerte Vorteil (Sachbezug) gehört zum steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn (Beachte 50-Euro-Freigrenze; bis 31.12.2021 44-Euro-Freigrenze).
Der geldwerte Vorteil (Sachbezug) ist beim Nettogehalt wieder in Abzug zu bringen, da dieser lediglich der Besteuerung und Beitragsberechnung unterliegen soll. Würde der Abzug nicht geschehen, hätte der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil (z.B. die kostenlose private Nutzung seines Dienstwagens) und zusätzlich den Geldbetrag. Der geldwerte Vorteil erhöht also nur das Steuer- und SV-Brutto.
Damit ergibt sich folgende Übersicht:

Beispiele zu verschiedenen Abrechnungsfällen
- Abrechnungsbeispiel für einen pflichtversicherten Arbeitnehmer mit VWL-Vertrag
- Abrechnungsbeispiel für einen pflichtversicherten Arbeitnehmer mit Fahrkostenersatz des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Abrechnungsbeispiel für einen Stundenlohnempfänger mit Zuschlägen (Erschwerniszulage und Nachtarbeitszuschlag) sowie mit VWL-Vertrag
- Abrechnungsbeispiel für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer mit VWL-Vertrag und Sachbezug (geldwerter Vorteil für Dienstwagen zur privaten Nutzung)
- Abrechnungsbeispiel für einen privat versicherten Arbeitnehmer mit Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Berechnungsbeispiele zum Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer - 2020
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