Das Lohnsteuerabzugsverfahren

Hier werden Sie mit den Rechtsgrundlagen und den Aufgaben im Lohnsteuerabzugsverfahren vertraut gemacht. Über die Links in der folgenden Aufzählung oder die Unternavigation am oberen Rand kommen Sie zu den einzelnen Informationen.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Damit ist die Lohnsteuer eine Einkommensteuervorauszahlung der Arbeitnehmer und das Einkommensteuergesetz (EStG) die Rechtsgrundlage für die Lohnsteuer. Erst bei der Einkommensteuererklärung (= Veranlagung zur Einkommensteuer) wird die tatsächliche Einkommensteuer ermittelt.

Auf der Seite Lohnarten finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Lohnarten mit ihrer Behandlung in der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Hier finden Sie Testaufgaben zur Wissensüberprüfung im Lohnsteuerabzugsverfahren!
Es öffnet sich ein extra Fenster zur Abarbeitung von 10 Aufgaben. Mit einem Klick auf Auswerten, werden ihnen die Ergebnisse angezeigt. Wenn Sie das Fenster schließen, ist diese Seite wieder aktiv.


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon