Beteiligte Institutionen

Hier werden Ihnen die bei der Lohnabrechnung bzw. der Beschäftigung von Arbeitnehmern beteiligten Institutionen vorgestellt. Über die Links in der folgenden Aufzählung oder die Unternavigation am oberen Rand kommen Sie zu den einzelnen Informationen.

  • Krankenkassen
    Als Krankenkassen bezeichnet man die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie führen als Pflegekasse auch die gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Seit 1995 ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse auch eine Pflegekasse angesiedelt. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Funktion von Einzugsstellen im deutschen Sozialversicherungssystem.
    Überblick zum Krankenkassenwechsel, zu den Kassenarten und zum Gesundheitsfonds. Auf einer Unterseite finden Sie eine Krankenkassenliste.
  • Annahmestellen/ ITSG
    Für das elektronische Abrechnungsverfahren haben die Krankenkassen kassenspezifische Annahmestellen für Abrechnungsdaten benannt. Jede Sozialversicherungsmeldung und jeder Beitragsnachweis muss an die Annahmestelle der zuständigen Krankenkasse übermittelt werden. Gesetzliche Festlegungen in der DEÜV (Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung). Die Aufgaben der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) im Datenaustauschverfahren.
  • Finanzämter
    Die Aufgaben der Finanzämter im Ablauf der Lohnabrechnung.
  • Berufsgenossenschaften
    Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung.
  • Arbeitsagentur
    Die Aufgaben der Arbeitsagentur im Ablauf der Lohnabrechnung.
  • Rentenversicherungsträger
    Mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die deutsche Rentenversicherung neu strukturiert. Die Aufgaben der Rentenversicherungsträger im Ablauf der Lohnabrechnung. Der Rentenversicherungsträger ist für die Sozialversicherungsprüfung zuständig.
  • Berufsständische Versorgungswerke
    Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Für bestimmte verkammerte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben.
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
    Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ein Rentenversicherungsträger im Verbund der Deutschen Rentenversicherung. Die Knappschaft-Bahn-See ist ein Sozialversicherungsträger zu dem die Kranken- und Pflegeversicherung, das medizinische Netz, die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung und die Minijob-Zentrale gehören.
  • Minijob-Zentrale
    Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für geringfügige Beschäftigungen. Sie berät Arbeitgeber und Beschäftigte und erhält Meldungen sowie Beitragsnachweise. Als zentrale Einzugsstelle nimmt sie die Pauschalabgaben entgegen.
  • Versorgungseinrichtungen
    Versorgungseinrichtungen sind Institutionen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Funktionen übernehmen. Der Träger in der betrieblichen Altersvorsorge hängt von der Art des jeweiligen Durchführungsweges ab.
  • Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
    Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist eine Sicherungseinrichtung zum Schutz der betrieblichen Altersversorgung bei der Insolvenz des Arbeitgebers. Der PSVaG übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben.
  • Zahlstellen
    Unternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten Zahlstellen. Auf solche Bezüge entfallende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung führen sie an die Krankenkassen der Bezugsempfänger ab. Überblick zum Zahlstellen-Meldeverfahren.
  • SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft)
    SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Urlaubsverfahren in der Bauwirtschaft. Förderung der Berufsausbildung und Rentenbeihilfe. Höhe der Sozialkassenbeiträge.
  • Versicherungen
    Die Aufgaben der Versicherungen im Ablauf der Lohnabrechnung.
  • Geldinstitute
    Alle Zahlungen im Lohnbereich laufen im Prinzip über Geldinstitute. Gliederung des Bankenwesens. Einlagenschutz von Privatpersonen bei deutschen Banken. Bankleitzahlen, IBAN, BIC-Code und SEPA. Kriterien zur Beurteilung einer Geldanlage.
  • Hauptfürsorgestellen
    Bis zum Inkrafttreten des SGB IX (01.07.2001) war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.
  • Integrationsämter
    Das Integrationsamt (Amt für die Sicherung der Integration Schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben) ist eine Behörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 des Sozialgesetzbuch IX) erfüllt. Diese Aufgaben wurden bis 2001 von den Hauptfürsorgestellen wahrgenommen.
  • Arbeitnehmerkammer Bremen
    Die Arbeitnehmerkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen. Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind alle im Bundesland Bremen abhängig Beschäftigten.
  • Arbeitskammer Saarland
    Die Arbeitskammer des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Saarbrücken. Mitglieder sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Künstlersozialkasse
    Diese Institution wird nur aus Gründen der Vollständigkeit (Übersicht Sozialversicherung) und aus aktuellem Anlass (Überwachung der Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung) hier aufgeführt. Ein direkter Bezug zur Entlohnung von Arbeitnehmern besteht nicht.

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