Beteiligte Institutionen - Hauptfürsorgestellen

Bis zum Inkrafttreten des SGB IX (01.07.2001) war die Hauptfürsorgestelle für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie für Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig.

Seit dem 01.07.2001 sind die Integrationsämter für die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) zuständig.

Die Hauptfürsorgestelle ist nur noch für die Aufgaben im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) für individuelle Leistungen an Kriegsopfer und Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge) sowie ihre Hinterbliebenen zuständig.

Die Hauptfürsorgestellen sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert.

Die Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen


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