Grundtabelle und Splittingtabelle - Werte für 2022

Die Einkommensteuer-Grundtabelle findet bei der Einzelveranlagung Anwendung. Für zusammenveranlagte Eheleute gibt es die Einkommensteuer-Splittingtabelle.

Der Splittingtarif ist also kein eigener Steuertarif sondern eine Ableitung aus dem Grundtarif.

Einkommensteuerberechnung nach Grundtabelle und Splittingtabelle 2022

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.
Das Gesetz wurde am 27.05.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, Teile davon mit Wirkung vom 1. Januar 2022.

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten-Pauschbetrag) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
  • Der Grundfreibetrag wird von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Am Jahresanfang galten damit andere Werte.
Die am Jahresanfang gültigen Werte stehen in der Zeile oben.
Die neuen Werte (rückwirkend zum 1. Januar 2022 gültig) sind fett hervorgehoben.

Interaktiver Abgabenrechner zur Berechnung der Lohnsteuer und Einkommensteuer (Service des Bundesministeriums der Finanzen).

Zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer-Grundtabelle Einkommensteuer-Splittingtabelle
10.000 € 2 €
0 €
0 €
0 €
20.000 € 2.207 €
2.138 €
4 €
0 €
30.000 € 5.020 €
4.951 €
1.910 €
1.774 €
40.000 € 8.246 €
8.177 €
4.414 €
4.276 €
50.000 € 11.884 €
11.816 €
7.124 €
6.986 €
60.000 € 15.932 €
15.863 €
10.040 €
9.902 €
70.000 € 20.132 €
20.063 €
13.162 €
13.024 €
80.000 € 24.332 €
24.263 €
16.492 €
16.354 €
90.000 € 28.532 €
28.463 €
20.028 €
19.890 €

Bei einem Familieneinkommen von 60.000 € ergibt sich bei Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) eine Einkommensteuer von 9.902 € (am Jahresanfang gültiger Wert: 10.040 €).
Die folgende Tabelle soll die Unterschiede von Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung zeigen. Es weren nur noch die neuen Werte verwendet.

Es werden 4 verschiedene Zusammensetzungen des Einkommens angenommen. Von dem Fall, dass ein Partner Alleinverdiener ist, bis zur Gleichverteilung des Einkommens.

Einzelveranlagung (Grundtabelle) Zu­sammen­veranlagung (Splitting­tabelle) Vorteil Splitting­tabelle
Ein­kommen A Steuer A Ein­kommen B Steuer B Steuer Gesamt
60.000 € 15.863 € 0 € 0 € 15.863 € 9.902 € 5.961 €
50.000 € 11.816 € 10.000 € 0 € 11.816 € 9.902 € 1.914 €
40.000 € 8.177 € 20.000 € 2.138 € 10.315 € 9.902 € 413 €
30.000 € 4.951 € 30.000 € 4.951 € 9.902 € 9.902 € 0 €

Das Splittingverfahren führt nur zu steuerlichen Vorteilen, wenn die Ehegatten Einkünfte in unterschiedlicher Höhe erzielen.


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