Grundtabelle und Splittingtabelle - Werte für 2025
Die Einkommensteuer-Grundtabelle findet bei der Einzelveranlagung Anwendung. Für zusammenveranlagte Eheleute gibt es die Einkommensteuer-Splittingtabelle.
Der Splittingtarif ist also kein eigener Steuertarif sondern eine Ableitung aus dem Grundtarif.
Einkommensteuerberechnung nach Grundtabelle und Splittingtabelle 2025
Einigung zum Steuerfortentwicklungsgesetz
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro und ab 2026 auf 12.348 Euro.
- Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 werden angepasst.
- Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren wurde im Zuge des parlamentarischen Verfahrens gestrichen.
- Anpassung Kindergeld (Veranlagungszeitraum 2025)
- Anpassung Freigrenze Solidaritätszuschlag (Veranlagungszeitraum 2025 und 2026)
Interaktiver Abgabenrechner zur Berechnung der Lohnsteuer und Einkommensteuer (Service des Bundesministeriums der Finanzen).
Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer-Grundtabelle | Einkommensteuer-Splittingtabelle |
---|---|---|
10.000 € | 0 € | 0 € |
20.000 € | 1.639 € | 0 € |
30.000 € | 4.303 € | 970 € |
40.000 € | 7.320 € | 3.278 € |
50.000 € | 10.691 € | 5.854 € |
60.000 € | 14.415 € | 8.606 € |
70.000 € | 18.488 € | 11.536 € |
80.000 € | 22.688 € | 14.640 € |
90.000 € | 26.888 € | 17.922 € |
Bei einem Familieneinkommen von 60.000 € ergibt sich bei Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) eine Einkommensteuer von 8.606 €.
Die folgende Tabelle soll die Unterschiede von Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung zeigen.
Es werden 4 verschiedene Zusammensetzungen des Einkommens angenommen. Von dem Fall, dass ein Partner Alleinverdiener ist, bis zur Gleichverteilung des Einkommens.
Einzelveranlagung (Grundtabelle) | Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) | Vorteil Splittingtabelle | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Einkommen A | Steuer A | Einkommen B | Steuer B | Steuer Gesamt | ||
60.000 € | 14.415 € | 0 € | 0 € | 14.415 € | 8.606 € | 5.809 € |
50.000 € | 10.691 € | 10.000 € | 0 € | 10.691 € | 8.606 € | 2.085 € |
40.000 € | 7.320 € | 20.000 € | 1.639 € | 8.959 € | 8.606 € | 353 € |
30.000 € | 4.303 € | 30.000 € | 4.303 € | 8.606 € | 8.606 € | 0 € |
Das Splittingverfahren führt nur zu steuerlichen Vorteilen, wenn die Ehegatten Einkünfte in unterschiedlicher Höhe erzielen.
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