Statistik zu kurzfristigen Beschäftigungen seit 2003

Grundsätzliches

Eine zeitlich geringfügige Beschäftigung (kurzfristige Beschäftigung) liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist (Regelung ab 01.01.2015).
Bis 31.12.2014 galt die Begrenzung auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage.

Beachte Übergangsregelungen für 2020 und 2021:
Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 (fünf Monate oder 115 Arbeitstage) und
Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 (vier Monate oder 102 Arbeitstage)

Daten

Zeitraum Kurzfristig Beschäftigte
Dez 2003 285.579
Dez 2004 249.559
Dez 2005 253.416
Dez 2006 255.932
Dez 2007 251.531
Dez 2008 247.126
Dez 2009 265.454
Dez 2010 257.760
Dez 2011 243.841
Dez 2012 232.753
Dez 2013 209.060

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Aufgrund einer rückwirkenden Revision der Beschäftigungsstatistik im August 2014 können diese Daten von zuvor veröffentlichten Daten abweichen.)


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