Entwicklung der Arbeitszeitkonten in Deutschland

Die Abkehr von starren Regelungen für die Gestaltung der Arbeitszeit hat in der Bundesrepublik Deutschland in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts begonnen.

Im Jahr 1984 kam es während der Tarifrunde in der Metall- und Druckindustrie zu einem Großkonflikt um die Arbeitszeit. Die Gewerkschaft wollte die Einführung der 35-Stunden-Woche durchsetzen. Die Arbeitgeberseite setzte auf Teilzeitarbeit als eine zwischen Unternehmen und Beschäftigten individuell ausgehandelte Herabsetzung der Arbeitszeit.

Als Ergebnis des Tarifkonflikts in der Metallindustrie wurde die 38,5-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich eingeführt. In diesem Tarifvertrag wurden auch Komponenten einer Flexibilisierung der Arbeitszeit vereinbart. Es gab eine Arbeitszeitdifferenzierung, nach der die 38,5-Stunden-Woche nicht für jeden Betriebsangehörigen, sondern nur im Betriebsdurchschnitt erreicht werden musste. Die individuelle Arbeitszeit konnte zwischen 37 und 40 Stunden schwanken. Es wurde ein Ausgleichszeitraum von zwei Monaten, in dem die individuelle tarifvertragliche Arbeitszeit im Durchschnitt erreicht werden musste, eingeführt.

Flexi I - Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998

Im Jahr 1998 ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi I) in Kraft getreten. Es hatte das Ziel die Verbreitung von Arbeitszeitkonten zu fördern.

Seit 1998 bietet die VW-AG ihren Mitarbeitern Zeit-Wertpapiere an. Das sind individuelle Konten, in die Lohn- und Gehaltsansprüche aus Mehrarbeit, Bonuszahlungen, Zuschläge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie Teile des laufenden Entgelts eingestellt werden können. Das in einem Zeit-Wertpapier angesammelte Guthaben soll zu einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit genutzt werden. Rechtliche Grundlage des VW-Zeit-Wertpapiers sind der VW-Haustarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung, die auf den gesetzlichen Bestimmungen des Flexi-Gesetzes beruht.

Flexi II - Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 21.12.2008

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi II) und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) sind einige Änderungen zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeiten in Kraft getreten (im Wesentlichen ab 01.01.2009).

  • Wertguthabenvereinbarungen werden zukünftig von anderen Arbeitszeitflexibilisierungsformen abgegrenzt.
  • Die für Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten festgelegte 250-Stunden-Grenze fällt weg. Der Ausgleichszeitraum von 12 Monaten fällt weg.
  • Auch für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse können ab 2009 Wertguthaben in Form von Langzeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten gebildet werden.
  • Ein Anspruch auf Wertguthabenverwendung bei gesetzlicher Freistellung wurde eingeführt.
  • Die Wertguthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung wurde beschränkt.
  • Die Wertguthabenführung in Entgeltguthaben wurde vorgeschrieben (es gibt aber Übergangsregelungen).
  • Die Möglichkeiten der Wertguthabenanlage wurden beschränkt und eine Werterhaltungsgarantie wurde eingeführt.
  • Der Insolvenzschutz von Wertguthaben wurde konkretisiert und verbessert.
  • Die Portabilität (Übertragbarkeit) der Wertguthaben wurde verbessert (Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund erst ab 01.07.2009 möglich).

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