Insgesamt pfändbar sind: | |
Nach Abzug der pfändbaren Beträge verbleiben: | |
Nettoeinkommen
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Hinweise:
Die Berechnung erfolgt für Auszahlungszeiträume vom 01.07.2011 bis 30.06.2013.
Hier finden Sie den Rechner für Auszahlungszeiträume ab 01.07.2013
Bei einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung muss der Arbeitgeber die Pfändungsfreibeträge in der Pfändungstabelle beachten.
Die Pfändungsfreigrenze hängt stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab.
Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind im § 850c ZPO geregelt.
Pfändungstabelle (gültig vom 01.07.2011 bis 30.06.2013) als PDF-Datei zum ausdrucken.