Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Historisches

Die Steuerfreiheit für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, stammt aus grauer Vorzeit. Diese Vergünstigung wurde von den Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg eingeführt (RStBl 1940, 945).

Von einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 1946/1947 abgesehen (Kontrollratsgesetzgebung; Ausübung der Besatzungsrechte der vier Siegermächte), ist es dabei bis heute geblieben.

Die Einführung der Regelung durch die Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 07.11.1940 sollte die Rüstungsproduktion ankurbeln. Besonders für Frauen sollte die Arbeit in den Rüstungsbetrieben attraktiver gemacht werden.

In der Nachkriegszeit war das Steuerprivileg vor allem für Krankenschwestern, Schichtarbeiter und andere Geringverdiener berechtigt. Es wurde aber auch von Spitzenverdienern missbraucht. Borussia Dortmund zahlte seinen Spielern bei Sonntags- oder Abendeinsätzen einen Teil des Gehalts als steuerfreien Zuschlag.

Wegen dem Missbrauch der Steuerfreiheit wurden Änderungen notwendig. Profisportler und Manager hatten mit der alten Regelung eine für sie nicht gedachte Steuersparmöglichkeit gefunden.

Ab 01.01.2004 ist der Stundengrundlohn auf 50 € begrenzt. Bei der Berechnung des steuerfreien Teils darf maximal mit einem Stundengrundlohn von 50 € gerechnet werden.

Mit Wirkung ab 01.07.2006 sind die lohnsteuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge nur noch dann beitragsfrei, wenn sie auf einem Grundlohn von nicht mehr als 25 € je Stunde basieren. Kommt es zu einem Überschreiten der Grenze von 25 €, unterliegt nur der Teil der Beitragspflicht, der auf dem den Grundlohn von 25 € übersteigenden Betrag beruht.

Ausführliche Informationen zur Nachtarbeit (mit einem Beispiel zur Höhe der Zuschläge für Nachtarbeit und Spätarbeit aus einem Tarifvertrag)

Ausführliche Informationen zur Sonntagsarbeit (mit einem Beispiel zur Höhe der Zuschläge für Sonntagsarbeit aus einem Tarifvertrag)


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