Informationen zum Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber

Aktuelles

Das Kurzarbeitergeld-Portal der Bundesagentur für Arbeit bietet Informationen, Antragsformulare, Erklärvideos und Übermittlungsmöglichkeiten per Upload und App.


Mit der Bundesagentur für Arbeit wurde abgestimmt, dass Zahlungen, die - ggf. auch anteilig - von den Versicherern aufgrund einer wegen der Corona-Pandemie angeordneten vorübergehenden Betriebsschließung erbracht werden, sich nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld auswirken. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer einen Rechtsanspruch auf die Leistung (den Versicherungsfall) anerkannt hat oder nicht.

Grundsätzliches

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitskräften. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung fort und es erfolgt keine Kündigung.

Für die Arbeitgeber ist Kurzarbeit hilfreich, aber kein Allheilmittel (auch zu Zeiten der Erstattung der SV-Beiträge bis Ende 2011 und auch in Zeiten von Corona). Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld soll Lohneinbußen ersetzen, wenn im Unternehmen vorübergehend nicht mehr genügend Arbeit vorhanden ist. Die variablen Lohnkosten sind aber nur ein Teil der Gesamtkosten, die Unternehmen zu tragen haben. Zu den Lohnkosten kommen weitere Kosten wie Mieten, Leasingraten, Versicherungsbeiträge oder Zinsen. Ob ein Unternehmen diese tragen kann, hängt von vielen Faktoren ab.
Es ist damit nur eine Lösung für finanzkräftige Unternehmen, die ihre Stammbelegschaft halten wollen. Ein Unternehmen was schon finanzielle Probleme hat, wird bei einer längeren Phase von Kurzarbeit noch größere Probleme bekommen. Da ja das Umfeld nicht stimmt und Aufträge weg brechen besteht in vielen Firmen ein Problem bei den Fixkosten. Wer natürlich deutlich helles Licht am Ende des Tunnels sieht, behält mit dem Instrument Kurzarbeit seine Betriebsbereitschaft und kann den Motor schnell wieder anwerfen.
Durch das eingesparte Arbeitsentgelt stellt Kurzarbeit eine Möglichkeit zur Kosteneinsparung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die Unternehmen dar. Die Zukunft des Unternehmens und die Weiterbeschäftigung von erfahrenen Mitarbeitern kann damit gewährleistet werden.

Eine IAB-Studie aus Zeiten der Finanzkrise bestätigt diese Auffassung. Auszug aus dem IAB-Kurzbericht 15/2011:

Ein Grund dafür, dass Betriebe Kurzarbeit mit Augenmaß einsetzen, sind sogenannte Remanenzkosten. Im Vergleich zu den variablen Personalkosten (z. B. dem Arbeitslohn) sinken quasi-fixe Arbeitskosten (z. B. Verwaltungskosten) und Lohnnebenkosten bei Kurzarbeit unterproportional. Die so entstehenden Remanenzkosten machen den Einsatz von Kurzarbeit für die Betriebe nicht kostenlos. Alternativ zur Kurzarbeit kann sich der Betrieb für Kündigungen entscheiden und bei verbesserter wirtschaftlicher Lage dann erneut Personal einstellen. Durch diese Option entstehen dem Betrieb sogenannte Fluktuationskosten für Entlassungen und spätere Wiedereinstellungen, z. B. durch Entschädigungszahlungen und Einarbeitung neuer Beschäftigter. Ist ein Betrieb von Arbeitsausfall betroffen, wägt er beide Optionen gegeneinander ab. Erwartet er, dass die Remanenzkosten geringer ausfallen als die Fluktuationskosten, wird der Betrieb sich dafür entscheiden, Kurzarbeit einzuführen. Bei Beschäftigten mit hoher Qualifikation und/oder betriebsspezifischem Wissen schlagen die Fluktuationskosten besonders stark zu Buche.

Für einen langen Konjunkturabschwung ist Kurzarbeit damit keine Lösung.

Rechtliche Grundlage für die Kurzarbeit

Der Arbeitgeber benötigt zur Einführung von Kurzarbeit eine rechtliche Grundlage. Die rechtliche Grundlage kann in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Existiert im Unternehmen kein Betriebsrat muss der Arbeitnehmer einverstanden sein. Eine einseitige Anordnung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Ist der Arbeitnehmer mit der Kurzarbeit nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber eine außerordentliche Änderungskündigung aussprechen. Wenn der Arbeitgeber das nicht macht, ist der Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, wie bisher.
Die rechtliche Grundlage sollte in jedem Fall vorhanden sein, damit Arbeitgeber im Ernstfall nicht erpressbar sind.
Grundsätzliche Informationen zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld

Kündigung oder Kurzarbeit, was ist günstiger?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten!

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle (ungekürzte) Arbeitsentgelt. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie noch voll beschäftigen kann oder nicht.

Bei Kurzarbeit bleibt das Know-how der Mitarbeiter für den Betrieb erhalten und es kann bei Verbesserungen der Auftragslage schnell zur regulären Arbeitszeit übergegangen werden.

Bei Mitarbeitern mit geringer Qualifikation und kurzer Kündigungsfrist kann eine Kündigung günstiger sein.

Informationen zur Kündigung während der Kurzarbeit

Motivationsprobleme durch die Kurzarbeit

Kurzarbeit schürt wie bei einem Personalabbau Ängste. Jeder denkt nur noch an die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes. Diese Situation lähmt und erzeugt Misstrauen. Es findet praktisch eine Entsolidarisierung statt. Viele Arbeitgeber berichten von großen Problemen die nach der Phase der Kurzarbeit aufgetreten sind. Mitarbeiter in Kurzarbeit haben sich an 60% des Einkommens ohne Arbeitsleistung gewöhnt. Die anderen Mitarbeiter denken, dass sich die Kurzarbeiter auf ihrem Rücken ausruhen.

Warum Arbeitgeber Kurzarbeit nutzen - Beitrag aus dem IAB-Forum vom 13. September 2021

Auszug aus dem Artikel zur Serie "Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt":

Für den Einsatz von Kurzarbeit gibt es aus Arbeitgebersicht unterschiedliche Gründe. Neben der Personalbindung geht es den Betrieben vor allem darum, ihre Arbeitsprozesse aufrechtzuerhalten und ihre Liquidität in der Krise zu sichern. Das Motiv, die wirtschaftlichen Einbußen solidarisch unter den Beschäftigten zu verteilen, spielt demgegenüber erwartungsgemäß eine etwas geringere, aber keineswegs unbedeutende Rolle.
....

Insgesamt zeigt die Umfrage deutlich: Kurzarbeit ist für die deutschen Arbeitgeber ein wichtiges Instrument der Personalsteuerung in Krisenzeiten. Der Wunsch, Beschäftigte zu halten, die man auf dem Arbeitsmarkt nur schwer findet, spielt für die Betriebe die wichtigste Rolle. Ein weiteres sehr starkes Motiv ist der Bedarf der Unternehmen, koordinierte Arbeitsprozesse aufrecht zu erhalten.

Es gibt zudem nicht wenige Betriebe, die auf die mit der Kurzarbeit verbundene Liquiditätsverbesserung angewiesen sind. Beim Motiv der solidarischen Verteilung zeigen sich zwar die geringsten, aber immer noch relativ hohe Zustimmungswerte. Dies ist nicht selbstverständlich, da das betriebliche Eigeninteresse hier keine unmittelbare Rolle spielt.

Zusammengefasst: Kurzarbeit kann eine wichtige effizienzsteigernde Rolle im Arbeitsmarkt spielen, wenn es notwendig ist, Arbeitszeiten in aufeinander abgestimmten Arbeitsprozessen zu koordinieren. Dies dürfte insbesondere in größeren Betrieben mit Just-in-time-Logistik oder hoher Fertigungstiefe ein relevanter Faktor sein. Hinzu kommt das Bedürfnis der Arbeitgeber, schwer ersetzbare Beschäftigte an das Unternehmen zu binden.


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon