Die Gleitzone geht von 450,01 - 1300 Euro.
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
Der Rechner gilt im Jahr 2019 nur für das zweite Halbjahr.
Der Rechner gilt im Jahr 2022 nur von Januar bis September (ab Oktober gelten neue Grenzen und eine andere Berechnung).
Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage | AG-Anteil Bemessungsgrundlage | AN-Anteil Bemmesungsgrundlage | ||
Faktor F | ||||
Krankenversicherung | ||||
Pflegeversicherung | ||||
Beitragszuschlag Pflegeversicherung | ||||
Rentenversicherung | ||||
Arbeitslosenversicherung | ||||
Summe | ||||
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | ||||