Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2013
Grundsätzliches
Die Höhe des Zusatzbeitrags ist ab 2011 nicht mehr auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Die Kassen können den Zusatzbeitrag völlig frei wählen. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt, erhält der Versicherte einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.
Für das Jahr 2013 wurde mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von Null Euro festgelegt, da in diesem Jahr die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausreichen werden, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken. Damit findet auch 2013 kein Sozialausgleich statt.
An der grundsätzlichen Regelung des Zusatzbeitrags ändert sich aber nichts.
Für 2013 ergibt sich beim allgemeinen Beitragssatz folgendes Bild:
Für die Berechnung des Sozialausgleichs spielt es also keine Rolle, wie hoch der tatsächliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist. Ausgeglichen
wird immer der Betrag, um den der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.
Damit soll der Anreiz bleiben, sich für eine wirtschaftliche Krankenkasse zu entscheiden.
Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2013 aber 0 Euro beträgt, findet 2013 kein Sozialausgleich statt.
Erläuterung des Sozialausgleichs für den Zusatzbeitrag
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2013
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