Meldungen nach der DEÜV - Beispiele
Grundsätzliches
Die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers muss bei den Meldungen zur Sozialversicherung angegeben werden. Diese ist elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzufragen. Kann
die Datenstelle der Rentenversicherung keine Versicherungsnummer ermitteln, ist sie dem Versicherungsnummernachweis des Arbeitnehmers zu entnehmen.
Wenn auch kein Versicherungsnummernachweis vorliegt, wird bei der Sofortmeldung oder der erstmaligen Anmeldung zur Sozialversicherung nicht zwingend die Versicherungsnummer benötigt.
Eine Meldung ohne Sozialversicherungsnummer (Versicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer) ist nur bei folgenden Meldungen zulässig:
- Anmeldungen (Meldegründe 10 - 13)
- Sofortmeldungen (Meldegrund 20)
- gleichzeitige An- und Abmeldung (Meldegrund 40)
Bei disen Meldungen reicht dann die Eintragung des Namens, der Geburtsdaten und der Wohnanschrift des Arbeitnehmers aus. Die Krankenkasse (bzw. bei der Sofortmeldung die Deutsche Rentenversicherung) meldet dann die Versicherungsnummer zurück.
Bei allen anderen Meldegründen, also Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen usw. ist die Angabe der Versicherungsnummer gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Seit dem 01.01.2008 sind die Einzugsstellen gesetzlich verpflichtet, bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer die vom Rentenversicherungsträger ermittelte und an die Einzugsstelle zurückgemeldete Versicherungsnummer unverzüglich durch Datenübertragung an den Arbeitgeber weiterzuleiten.
Die Abgabegründe (Meldegründe) charakterisieren die Meldetatbestände (z. B. bei An- oder Abmeldungen, Krankenkassenwechsel, Jahresmeldung) und sind immer zweistellig. Treffen in einer Meldegruppe mehrere Tatbestände und damit Abgabegründe zu, ist der niedrigste Schlüssel zu verwenden.
In den folgenden Beispielen wird insbesondere auf die Meldeinhalte und Meldetatbestände eingegangen. Der Personengruppenschlüssel und der Beitragsgruppenschlüssel werden mit angegeben.
Kurzfristige Beschäftigung
Kurzfristige Beschäftigung vom 01.03.2016 bis zum 17.03.2016
Anmeldung zum 01.03.2016 mit Abgabegrund 10 (Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung)
Personengruppenschlüssel ist 110
Beitragsgruppenschlüssel ist 0000
Abmeldung zum 17.03.2016 mit Abgabegrund 30 (Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung)
Personengruppenschlüssel ist 110
Beitragsgruppenschlüssel ist 0000
oder
Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung (01.03.2016 bis zum 17.03.2016) mit Abgabegrund 40
Betrifft befristete Beschäftigungen, bei denen das Ende der Beschäftigung von vornherein feststeht. Diese Meldung ist ohne Versicherungsnummer zulässig.
Kurzfristige Beschäftigung und versicherungspflichtige Beschäftigung ohne Arbeitgeberwechsel
Nach einer kurzfristigen Beschäftigung schließt sich beim selben Arbeitgeber eine versicherungspflichtige Beschäftigung an.
- Kurzfristige Beschäftigung vom 01.03.2016 bis zum 17.03.2016
- Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab 18.03.2016
Anmeldung zum 01.03.2016 mit Abgabegrund 10 (Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung)
Personengruppenschlüssel ist 110
Beitragsgruppenschlüssel ist 0000
und
Abmeldung zum 17.03.2016 mit Abgabegrund 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel)
Personengruppenschlüssel ist 110
Beitragsgruppenschlüssel ist 0000
und
Anmeldung zum 18.03.2016 mit Abgabegrund 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel)
Personengruppenschlüssel ist 101
Beitragsgruppenschlüssel ist 1111
Geringfügig entlohnte Beschäftigung und versicherungspflichtige Beschäftigung ohne Arbeitgeberwechsel
Nach einer geringfügig entlohnten Beschäftigung schließt sich beim selben Arbeitgeber eine versicherungspflichtige Beschäftigung an.
- Geringfügige Beschäftigung vom 01.03.2016 bis zum 17.03.2016
- Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab 18.03.2016
Anmeldung zum 01.03.2016 mit Abgabegrund 10 (Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung)
Personengruppenschlüssel ist 109
Beitragsgruppenschlüssel ist 6500 (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) oder 6100 (Rentenversicherungspflicht)
und
Abmeldung zum 17.03.2016 mit Abgabegrund 31 (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel)
Personengruppenschlüssel ist 109
Beitragsgruppenschlüssel ist 6500 oder 6100
und
Anmeldung zum 18.03.2016 mit Abgabegrund 11 (Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel)
Personengruppenschlüssel ist 101
Beitragsgruppenschlüssel ist 1111
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