Personengruppenschlüssel 106 - Werkstudenten
Grundsätzliches
Als Werkstudenten zählen Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden. Das Studium stellt dabei den Schwerpunkt der Arbeitsleistung des Studenten dar.
Beschreibung der Personengruppe 106 in der Anlage 2 des Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung":
Werkstudenten sind Personen, die in der vorlesungsfreien Zeit und/oder der Vorlesungszeit eine Beschäftigung ausüben und darin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, jedoch in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.
Werkstudenten sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (auch außerhalb der Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung). In der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit jedoch nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
Ausführliche Informationen zu Werkstudenten (Ordentliche Studierende)
Bei Studenten, die als ordentlich Studierende regelmäßig mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen und in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, hat die Meldung als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unter Angabe der Personengruppe 106 und des Beitragsgruppenschlüssels 0100 bei der zuständigen Krankenkasse zu erfolgen.
Den Personengruppenschlüssel 109 bekommen geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Werkstudenten in einer Beschäftigung, zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 und dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. Das betrifft zum Beispiel einen Tierarzt im Zweitstudium der Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist und als Werkstudent eine Tätigkeit als Tierarzt ausübt.
Mögliche Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 106
Krankenversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung | Pflegeversicherung |
---|---|---|---|
0 kein Beitrag
6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte |
0 kein Beitrag
1 voller Beitrag 3 halber Beitrag |
0 kein Beitrag | 0 kein Beitrag |
Informationen zum Beitragsgruppenschlüssel
Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 106
Kennzeichen | Beitragsgruppen | Erläuterung |
---|---|---|
Werkstudent oder Beschäftigung während der Semesterferien | 0 1 0 0 | Pflichtversichert in der Rentenversicherung. Keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. |
Weitere Personengruppenschlüssel
- Personengruppenschlüssel 101 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale
- Personengruppenschlüssel 102 - Auszubildende
- Personengruppenschlüssel 103 - Beschäftigte in Altersteilzeit
- Personengruppenschlüssel 104 - Hausgewerbetreibende
- Personengruppenschlüssel 105 - Praktikanten
- Personengruppenschlüssel 106 - Werkstudenten
- Personengruppenschlüssel 107 - Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
- Personengruppenschlüssel 108 - Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Personengruppenschlüssel 109 - Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Minijob)
- Personengruppenschlüssel 110 - Kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV (Aushilfskräfte)
- Personengruppenschlüssel 111 - Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen
- Personengruppenschlüssel 112 - Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft
- Personengruppenschlüssel 113 - Nebenerwerbslandwirte
- Personengruppenschlüssel 114 - Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt
- Personengruppenschlüssel 116 - Ausgleichsempfänger nach dem FELEG (Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit)
- Personengruppenschlüssel 117 - Nicht berufsmäßig unständig Beschäftigte
- Personengruppenschlüssel 118 - Berufsmäßig unständig Beschäftigte
- Personengruppenschlüssel 119 - Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
- Personengruppenschlüssel 120 - Versicherungspflichtige Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters
- Personengruppenschlüssel 121 - Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt
- Personengruppenschlüssel 122 - Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
- Personengruppenschlüssel 123 - Personen, die ein freiwilliges Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten
- Personengruppenschlüssel 124 - Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Personengruppenschlüssel 127 - Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind
- Personengruppenschlüssel 190 - Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind
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