Personengruppenschlüssel 106 - Werkstudenten

Grundsätzliches

Als Werkstudenten zählen Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden. Das Studium stellt dabei den Schwerpunkt der Arbeitsleistung des Studenten dar.

Beschreibung der Personengruppe 106 in der Anlage 2 des Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung":

Werkstudenten sind Personen, die in der vorlesungsfreien Zeit und/oder der Vorlesungszeit eine Beschäftigung ausüben und darin in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, jedoch in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind.

Werkstudenten sind in einer neben dem Studium ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (auch außerhalb der Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung). In der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit jedoch nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.

Ausführliche Informationen zu Werkstudenten (Ordentliche Studierende)

Bei Studenten, die als ordentlich Studierende regelmäßig mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen und in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, hat die Meldung als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unter Angabe der Personengruppe 106 und des Beitragsgruppenschlüssels 0100 bei der zuständigen Krankenkasse zu erfolgen.

Den Personengruppenschlüssel 109 bekommen geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Werkstudenten in einer Beschäftigung, zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zugunsten einer Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorliegt, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 und dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. Das betrifft zum Beispiel einen Tierarzt im Zweitstudium der Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist und als Werkstudent eine Tätigkeit als Tierarzt ausübt.

Mögliche Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 106

Kranken­versicherung Renten­versicherung Arbeitslosen­versicherung Pflege­versicherung
0 kein Beitrag

6 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

0 kein Beitrag

1 voller Beitrag

3 halber Beitrag
0 kein Beitrag 0 kein Beitrag

Informationen zum Beitragsgruppenschlüssel

Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 106

Kennzeichen Beitragsgruppen Erläuterung
Werkstudent oder Beschäftigung während der Semesterferien 0 1 0 0 Pflichtversichert in der Rentenversicherung. Keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Weitere Personengruppenschlüssel


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