Personengruppenschlüssel 105 - Praktikanten

Grundsätzliches

Der Personengruppenschlüssel 105 gilt für Praktikanten. Hier sind nur Personen zu melden, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.

Beschreibung der Personengruppe 105 in der Anlage 2 des Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung":

Praktikanten sind Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten.

Praktikanten, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.

Praktikanten, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum absolvieren, sind ausschließlich in der Unfallversicherung versicherungspflichtig und daher mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.

Differenzierung nach dem Arbeitsentgelt ab 2012:

  • Studenten in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt sind weiterhin mit dem Personengruppenschlüssel 105 zu melden, da diese als zur Berufsausbildung Beschäftigte renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig sind.
  • Studenten in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze von 325 Euro nach § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB IV nicht übersteigt, sind für Meldezeiträume ab dem 01.01.2012 mit dem Personengruppenschlüssel 121 zu melden.
  • Studenten in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum mit mehr als 325 Euro sind weiterhin mit dem PGR 105 zu melden.

Studenten in einem Zwischenpraktikum mit der Beitragsgruppe 0000 zur Sozialversicherung, sind mit dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden.

In einem Pflichtpraktikum, das von Schule, Ausbildungseinrichtung oder Hochschule vorgeschrieben ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Mögliche Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 105

Kranken­versicherung Renten­versicherung Arbeitslosen­versicherung Pflege­versicherung
0 kein Beitrag

1 allgemeiner Beitrag

3 ermäßigter Beitrag

0 kein Beitrag

1 voller Beitrag

0 kein Beitrag

1 voller Beitrag

0 kein Beitrag

1 voller Beitrag

2 halber Beitrag

Informationen zum Beitragsgruppenschlüssel

Beispiele für Beitragsgruppenschlüssel bei Angabe des Personengruppenschlüssel 105

Kennzeichen Beitragsgruppen Erläuterung
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum ohne Entgelt 0 1 1 0 Pflichtversichert in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung (Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter). Da kein Entgelt gezahlt wird, erfolgt die Beitragsberechnung aus einem fiktiven Entgelt.
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum mit Entgelt über 325 Euro 1 1 1 1 Die Geringfügigkeitsgrenze spielt keine Rolle. Pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung. Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter. Geringverdiener­grenze ist zu beachten.
Vorgeschriebenes Vor- bzw. Nachpraktikum mit Entgelt über 325 Euro
Beschäftigungs­verhältnis ist im Voraus auf weniger als 10 Wochen befristet. Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
3 1 1 1 Die Geringfügigkeitsgrenze spielt keine Rolle. Pflichtversichert in allen Zweigen der Sozialversicherung. Versicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigter. Geringverdiener­grenze ist zu beachten.

Weitere Personengruppenschlüssel


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