Teillohnzahlungszeiträume im Sinne der Sozialversicherung für 2020

Bei der Beitragsberechnung von Teillohnzahlungszeiträumen sind nicht die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen maßgebend. Die maßgebende Beitragsbemessungsgrenze ist nach Kalendertagen (in denen das Beschäftigungsverhältnis besteht) zu errechnen bzw. aus folgender Tabelle abzulesen. Der Wert für 30 Kalendertage entspricht wieder der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze pro Monat.

Beitrags­bemessungs­grenzen 2020 Kranken- und Pflege­versicherung Renten- und Arbeitslosenversicherung
Kalendertage alte und neue Länder alte Länder neue Länder
1 156,25 € 230,00 € 215,00 €
2 312,50 € 460,00 € 430,00 €
3 468,75 € 690,00 € 645,00 €
4 625,00 € 920,00 € 860,00 €
5 781,25 € 1.150,00 € 1.075,00 €
6 937,50 € 1.380,00 € 1.290,00 €
7 1.093,75 € 1.610,00 € 1.505,00 €
8 1.250,00 € 1.840,00 € 1.720,00 €
9 1.406,25 € 2.070,00 € 1.935,00 €
10 1.562,50 € 2.300,00 € 2.150,00 €
11 1.718,75 € 2.530,00 € 2.365,00 €
12 1.875,00 € 2.760,00 € 2.580,00 €
13 2.031,25 € 2.990,00 € 2.795,00 €
14 2.187,50 € 3.220,00 € 3.010,00 €
15 2.343,75 € 3.450,00 € 3.225,00 €
16 2.500,00 € 3.680,00 € 3.440,00 €
17 2.656,25 € 3.910,00 € 3.655,00 €
18 2.812,50 € 4.140,00 € 3.870,00 €
19 2.968,75 € 4.370,00 € 4.085,00 €
20 3.125,00 € 4.600,00 € 4.300,00 €
21 3.281,25 € 4.830,00 € 4.515,00 €
22 3.437,50 € 5.060,00 € 4.730,00 €
23 3.593,75 € 5.290,00 € 4.945,00 €
24 3.750,00 € 5.520,00 € 5.160,00 €
25 3.906,25 € 5.750,00 € 5.375,00 €
26 4.062,50 € 5.980,00 € 5.590,00 €
27 4.218,75 € 6.210,00 € 5.805,00 €
28 4.375,00 € 6.440,00 € 6.020,00 €
29 4.531,25 € 6.670,00 € 6.235,00 €
30
(entspricht Beitrags­bemessungs­grenze pro Monat)
4.687,50 € 6.900,00 € 6.450,00 €

Beispiel 1 für 2020:

  • Ein AN in den neuen Bundesländern erhält ein laufendes Arbeitsentgelt von 4.800,00 €.
  • Der Abrechnungsmonat ist der Februar 2020. Die Arbeitsaufnahme erfolgt am 17.02.2020.
  • Es wird an 5 Tagen (Montag bis Freitag) pro Woche gearbeitet.

Nach der arbeitstäglichen Berechnungsmethode bekommt der AN ein Teilmonatsentgelt von 2.400,00 €
(10/20 von 4.800,00 €; da 10 Arbeitstage von 20 möglichen Arbeitstagen im Zeitraum liegen).

Vom 17.02. - 29.02.2020 beträgt die Beschäftigungszeit 13 Kalendertage.
Damit ergeben sich folgende Beitragsbemessungsgrenzen für 13 Kalendertage:
In der Kranken- und Pflegeversicherung: 2.031,25 €
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 2.795,00 €

Das bedeutet:
In der Kranken- und Pflegeversicherung sind nur 2.031,25 € beitragspflichtig. Der übersteigende Teil ist beitragsfrei.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das gesamte Teilmonatsentgelt von 2.400,00 € beitragspflichtig.


Beispiel 2 für 2020:

  • Ein AN in den alten Bundesländern erhält ein laufendes Arbeitsentgelt von 7.000,00 €.
  • Der Abrechnungsmonat ist der Februar 2020. Die Arbeitsaufnahme erfolgt am 17.02.2020.
  • Es wird an 5 Tagen (Montag bis Freitag) pro Woche gearbeitet.

Nach der arbeitstäglichen Berechnungsmethode bekommt der AN ein Teilmonatsentgelt von 3.500,00 €
(10/20 von 7.000,00 €; da 10 Arbeitstage von 20 möglichen Arbeitstagen im Zeitraum liegen).

Vom 17.02. - 29.02.2020 beträgt die Beschäftigungszeit 13 Kalendertage.
Damit ergeben sich folgende Beitragsbemessungsgrenzen für 13 Kalendertage:
In der Kranken- und Pflegeversicherung: 2.031,25 €
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung: 2.990,00 €

Das bedeutet:
In der Kranken- und Pflegeversicherung sind nur 2.031,25 € beitragspflichtig. Der übersteigende Teil ist beitragsfrei.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind nur 2.990,00 € beitragspflichtig. Der übersteigende Teil ist beitragsfrei.


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