Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2014

Grundsätzliches

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist ab 2011 nicht mehr auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Die Kassen können den Zusatzbeitrag völlig frei wählen. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt, erhält der Versicherte einen steuerfinanzierten Sozialausgleich.

Für das Jahr 2014 wurde mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von Null Euro festgelegt, da in diesem Jahr die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausreichen werden, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken. Damit findet auch 2014 kein Sozialausgleich statt.

Für 2014 ergibt sich beim allgemeinen Beitragssatz folgendes Bild:

Übersicht zum Krankenversicherungsbeitrag mit Zusatzbeitrag und Prämienauszahlung für 2014

Für die Berechnung des Sozialausgleichs spielt es also keine Rolle, wie hoch der tatsächliche Zusatzbeitrag einer Krankenkasse ist. Ausgeglichen wird immer der Betrag, um den der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.
Damit soll der Anreiz bleiben, sich für eine wirtschaftliche Krankenkasse zu entscheiden.
Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Jahr 2014 aber 0 Euro beträgt, findet 2014 kein Sozialausgleich statt.

Erläuterung des Sozialausgleichs für den Zusatzbeitrag

Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2014


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