Mit der Einführung der 400-€-Jobs (Minijobs) am 01.04.2003 wurde auch die Gleitzonenregelung eingeführt.
Die Gleitzone geht von 400,01 € bis 800,00 € (§ 20 SGB IV)).
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
 

Angabe Ihrer Daten

ja          nein
ja          nein
2012     0.7491/n    15.50/n    14.90/n    1.95/n    19.60/n    3.00/n    0.04/n2011     0.7435/n    15.50/n    14.90/n    1.95/n    19.90/n    3.00/n    0.00/n2010     0.7585/n    14.90/n    14.30/n    1.95/n    19.90/n    2.80/n    0.41/n

Auswertung

Gesamtbeitrag Bemessungs­grundlage AG-Anteil Bemessungs­grundlage AN-Anteil Bemmesungs­grundlage
Faktor F
Kranken­versicherung
Pflege­versicherung
Renten­versicherung
Arbeitslosen­versicherung
Insolvenzgeld­umlage
Summe
Gesamtsozial­versicherungsbeitrag
 
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