Mit der Einführung der 400-€-Jobs (Minijobs) am 01.04.2003 wurde auch die Gleitzonenregelung eingeführt.
Die Gleitzone geht von 400,01 € bis 800,00 € (§ 20 SGB IV)).
Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten (Midijobs) bleiben versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten
Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Die Gleitzonenregelung ist nicht auf Auszubildende anzuwenden.
Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage | AG-Anteil Bemessungsgrundlage | AN-Anteil Bemmesungsgrundlage | ||
Faktor F | ||||
Krankenversicherung | ||||
Pflegeversicherung | ||||
Rentenversicherung | ||||
Arbeitslosenversicherung | ||||
Insolvenzgeldumlage | ||||
Summe | ||||
Gesamtsozialversicherungsbeitrag | ||||