Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit (Tätigkeitsschlüssel)

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Aktuelles

Für Meldezeiträume ab dem 01.12.2014 ist auch für behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen (Personengruppe 107) sowie Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen (Personengruppe 111) der Tätigkeitsschlüssel in der Meldung zur Sozialversicherung anzugeben.
Von dieser Verpflichtung waren diese Personengruppen bisher ausgenommen. Grund der Änderung ist die Anpassung der Beschäftigungsstatistik der Bundeagentur an internationale Vorgaben für die Ermittlung der Erwerbstätigen in Deutschland. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat die Aufnahme dieser Angaben im integrierten Meldeverfahren zur Sozialversicherung initiiert.

Grundsätzliches zum Tätigkeitsschlüssel

Die Arbeitgeber müssen für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über seine Tätigkeit im Betrieb. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel (§ 28a Abs. 3 Nr. 5 SGB IV) verschlüsselt.

Die Meldungen zur Sozialversicherung mit diesen Angaben dienen der Bundesagentur für Arbeit als Grundlage zur Erstellung einer Statistik über die Beschäftigung.

Die Angaben zur Tätigkeit richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung. Zur Erfassung und Übertragung werden die Angaben in Zahlen verschlüsselt.

Diese Schlüsselzahlen sind in die Personalstammdaten der Lohnabrechnungs-Software einzutragen.

Am 01.01.1999 wurde ein neues Meldeverfahren zur Sozialversicherung eingeführt. Dabei wurde beabsichtigt, einen neuen Tätigkeitsschlüssel einzuführen, der im Meldevordruck bereits neunstellig vorgesehen ist. Es war jedoch nicht möglich, diesen neunstelligen Schlüssel bereits mit Beginn des neuen Meldeverfahrens einzuführen.
Das änderte sich am 01.12.2011. Für Meldungen bis 30.11.2011 war noch der bisherige Tätigkeitsschlüssel (fünfstellig) zu verwenden. Diese wurden in dem neunstelligen Signierfeld linksbündig eingetragen.
Der neue Tätigkeitsschlüssel ist 9-stellig und ab dem 01.12.2011 im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden. Anmeldungen mit einem Meldezeitraum ab 01.12.2011, Entgeltmeldungen mit Beschäftigungszeiträumen, die nach dem 30.11.2011 enden sowie Jahresmeldungen für das Jahr 2011 sind mit dem neuen Tätigkeitsschlüssel zu übermitteln.
Dieser neue Tätigkeitsschlüssel wurde zwar im Jahr 2011 eingeführt, es handelt sich aber um das Schlüsselverzeichnis 2010 bzw. den Tätigkeitsschlüssel 2010.

Schlüsselverzeichnis (Tätigkeitsschlüssel) 2003 für Meldungen bis 30.11.2011

Die Angaben zur Tätigkeit (fünfstelliger Tätigkeitsschlüssel) umfassen:

  • Erste bis dritte Stelle: Ausgeübte Tätigkeit
  • Vierte Stelle: Stellung im Beruf
  • Fünfte Stelle: Ausbildung
Tätigkeitsschlüssel fünfstellig

Beispiele für die Ausgeübte Tätigkeit (Erste bis dritte Stelle):

Bezeichnung Tätigkeitsschlüssel
Dachdecker/in 452
Bürokaufmann/-frau 781
Sekretär/in 782

Für die 4. Stelle - Stellung im Beruf - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
0 Auszubildende (Lehrlinge, Anlernlinge, Praktikant/innen, Volontär/innen)
1 Arbeiter/innen, die nicht als Facharbeiter/innen tätig sind
2 Arbeiter/innen, die als Facharbeiter/innen tätig sind
3 Meister/innen, Polier/innen (gleichgültig ob Arbeiter/innen oder Angestellte)
4 Angestellte (aber nicht Meister/innen im Angestelltenverhältnis)
7 Heimarbeiter/innen, Hausgewerbetreibende
8 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden (einschließlich der geringfügig Beschäftigten)
9 Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und mehr, jedoch nicht vollbeschäftigt

Für die 5. Stelle - Ausbildung - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung ohne abgeschlossene Berufsausbildung
2 Volks-/Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule)
3 Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) ohne abgeschlossene Berufsausbildung
4 Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule
5 Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: höhere Fachschule)
6 Hochschul-/Universitätsabschluss
7 Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich

Schlüsselverzeichnis (Tätigkeitsschlüssel) 2010 für Meldungen ab 01.12.2011

Durch den Wandel von Beschäftigung und Arbeitsmarkt, war es erforderlich den Tätigkeitsschlüssel den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Es gibt viele neue Berufe, bestimmte Berufsbezeichnungen haben sich geändert und viele neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse sind entstanden bzw. wurden angepasst. In der Rentenversicherung wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden (einheitlicher Arbeitnehmerbegriff), der alte Tätigkeitsschlüssel bildet die rentenrechtliche Trennung aber noch ab.

Durch den Wegfall der Kennzeichnung von Heimarbeitern im neuen Tätigkeitsschlüssel sind Heimarbeiter nunmehr über einen Personengruppenschlüssel abzubilden. Dazu wird der neue Personengruppenschlüssel 124 für Heimarbeiter geschaffen (Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 2 SGB IV zum 01.06.2012).

Die Angaben zur Tätigkeit richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nach § 28a SGB IV. Vor jeder Meldung ist erneut zu prüfen, ob die für den Beschäftigten vorgesehene Schlüsselzahl noch zutrifft. Wenn sich etwas an den bisherigen Angaben geändert hat, ist die neue Schlüsselzahl zu ermitteln.

Inhalt des 9-stelligen Tätigkeitsschlüssels:

Stellen 1 bis 5 Stelle 6 Stelle 7 Stelle 8 Stelle 9
Ausgeübte Tätigkeit Höchster allgemein­bildender Schul­abschluss Höchster beruflicher Ausbildungs­abschluss Arbeitnehmer­überlassung Vertrags­form

Ausgeübte Tätigkeit

Die ausgeübte Tätigkeit wird mit einem 5-stelligen Nummerncode verschlüsselt. Maßgebend ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt. Das gilt auch, wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. Die Grundlage für die Verschlüsselung bildet die "Klassifikation der Berufe 2010" (KldB 2010).

Beispiele für die Ausgeübte Tätigkeit (Erste bis fünfte Stelle):

Bezeichnung Tätigkeitsschlüssel
Dachdecker/in 32142
Bürokaufmann/-frau 71402
Sekretär/in 71402
Chefsekretär/in 71403

Für die 6. Stelle - Höchster allgemeinbildender Schulabschluss - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Der höchste allgemeinbildende Schulabschluss des Beschäftigten ist maßgebend. Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen.

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Ohne Schulabschluss
2 Haupt-/Volksschulabschluss
3 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
4 Abitur/Fachabitur
9 Abschluss unbekannt

Für die 7. Stelle - Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Der höchste berufliche Ausbildungsabschluss des Beschäftigten ist anzugeben. Der Ausbildungsabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu sehen.

Schlüsselzahl Personenkreis
1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
4 Bachelor
5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
6 Promotion
9 Abschluss unbekannt

Für die 8. Stelle - Arbeitnehmerüberlassung - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) unterscheiden hier, ob ihre Arbeitnehmer als Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) eingesetzt werden oder nicht.

Alle anderen Unternehmen verschlüsseln ihre Beschäftigten mit der Schlüsselzahl 1.

Schlüsselzahl Arbeitnehmerüberlassung
1 nein
2 ja

Zeitarbeitsunternehmen müssen also Arbeitnehmer, die an Dritte verliehen werden, mit 2 verschlüsseln. Das Personal in der Verwaltung wird dagegen mit 1 verschlüsselt.

Für die 9. Stelle - Vertragsform - gilt folgende Schlüsselübersicht:

Schlüsselzahl Personenkreis
1 unbefristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
2 unbefristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit
3 befristeter Arbeitsvertrag - Vollzeit
4 befristeter Arbeitsvertrag - Teilzeit

Teilzeitarbeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich festgelegte Regelarbeitszeit ist. Überblick über die Regelungen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).

Mit "Tätigkeitsschlüssel-Online" der Bundesagentur für Arbeit können Sie den Tätigkeitsschlüssel ermitteln.

Hersteller von Lohnabrechnungs-Software finden hier die aktuelle Version des Informationspakets zum Tätigkeitsschlüssel sowie vorherige Versionen.

Umstellung von Tätigkeitsschlüssel 2003 auf Tätigkeitsschlüssel 2010

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