Aufgaben zu sonstigen Bezügen
Zur Berechnung der Steuer existiert ein Lohn- und Einkommensteuerrechner (Service des Bundesministeriums der Finanzen). Bei den Berechnungen für die Lohnsteuer werden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit berechnet.
Sonstige Bezüge
Berechnen Sie für die unten aufgeführten Beispiele die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug sowie die Lohnsteuer für den laufenden Bezug (Lohn- und Einkommensteuerrechner). Berechnen Sie außerdem für beide Entlohnungsbestandteile die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Für alle Beispiele soll gelten:
- Geburtsjahr 1960
- Bundesland Hessen (Kirchensteuersatz von 9%)
- Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:
- Gesetzliche Rentenversicherung West
- Der Arbeitnehmer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz beträgt 1,0%.
- Angabe zur Pflegeversicherung siehe einzelne Beispiele
Bei sonstigen Bezügen darf nur die Lohnsteuer aus der Lohnsteuerjahrestabelle abgelesen werden. Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag müssen bei sonstigen Bezügen immer prozentual ermittelt werden. Für den laufenden Bezug des Monats können aber alle 3 Steuerbeträge aus der Monatstabelle abgelesen werden.
Beispiel 1:
- Abrechnungsmonat ist der November 2017 mit einem Weihnachtgeld von 1.000 €
- Der Arbeitnehmer arbeitet seit dem Vorjahr beim Arbeitgeber.
- Seit Januar 2017 hat das Gehalt eine Höhe von 3.000 €
- Im Monat Juni hat der Arbeitnehmer ein zusätzliches Urlaubsgeld von 800 € bekommen.
- Besteuerungsmerkmale: IV ev; Pflegevers. mit Zuschlag von 0,25%
Novemberabrechnung 2017 | Weihnachtsgeld von 1.000 € (Anwendung der Jahrestabelle) |
Gehalt von 3.000 € (Anwendung der Monatstabelle) |
---|---|---|
Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Beispiel 2
- Abrechnungsmonat ist der November 2017 mit einem Weihnachtgeld von 500 €
- Der Arbeitnehmer arbeitet seit März 2017 beim Arbeitgeber.
- In den Monaten Januar und Februar war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
- Seit März 2017 hat das Gehalt eine Höhe von 2.500 €
- Der Arbeitnehmer legt keine Lohnsteuerbescheinigung für die Beschäftigung bei seinem alten Arbeitgeber vor.
- Besteuerungsmerkmale: IV ev; 1 Kinderfreibetrag; Pflegevers. ohne Zuschlag von 0,25%
Novemberabrechnung 2017 | Weihnachtsgeld von 500 € (Anwendung der Jahrestabelle) |
Gehalt von 2.500 € (Anwendung der Monatstabelle) |
---|---|---|
Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Beispiel 3
- Abrechnungsmonat ist der November 2017 mit einem Weihnachtgeld von 500 €
- Der Arbeitnehmer arbeitet seit April 2017 beim Arbeitgeber.
- In den Monaten Januar und Februar war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
- Im März war er arbeitslos.
- Seit April 2017 hat das Gehalt eine Höhe von 3.000 €
- Der Arbeitnehmer legt keine Lohnsteuerbescheinigung für die Beschäftigung bei seinem alten Arbeitgeber vor.
- Nachweis über die Arbeitslosigkeit im März liegt vor.
- Besteuerungsmerkmale: III rk; 1 Kinderfreibetrag; Pflegevers. ohne Zuschlag von 0,25%
Novemberabrechnung 2017 | Weihnachtsgeld von 500 € (Anwendung der Jahrestabelle) |
Gehalt von 3.000 € (Anwendung der Monatstabelle) |
---|---|---|
Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Bildschirmbild von www.bmf-steuerrechner.de (Service des Bundesministeriums der Finanzen)
Das Alter ist eine notwendige Eingabe, da es ab vollendetem 64. Lebensjahr einen Altersentlastungsbetrag gibt. Sie müssen für jedes Beispiel 3 Ablesungen vornehmen:
- Für den laufenden Bezug (Gehalt) alle 3 Steuerbeträge nach der Monatstabelle ablesen.
- Für den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug ist nach der Jahrestabelle nur die Lohnsteuer abzulesen.
- Für den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ist nach der Jahrestabelle nur die Lohnsteuer abzulesen.
Die Angaben unter Vorsorgeaufwendungen sind notwendig, da diese bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
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