Aufgaben zu Teillohnzahlungszeiträumen
Zur Berechnung der Steuer existiert ein Lohn- und Einkommensteuerrechner (Service des Bundesministeriums der Finanzen). Bei den Berechnungen für die Lohnsteuer werden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer mit berechnet.
Teillohnzahlungszeiträume
Berechnen Sie für die unten aufgeführten Beispiele die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag (Lohn- und Einkommensteuerrechner).
Für alle Beispiele soll gelten:
- Geburtsjahr 1960
- Bundesland Hessen (Kirchensteuersatz von 9%)
- Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:
- Gesetzliche Rentenversicherung West
- Der Arbeitnehmer ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz beträgt 1,0%.
- Angabe zur Pflegeversicherung siehe einzelne Beispiele
Zur Berechnung des Teilmonatsentgelts für den Teillohnzahlungszeitraum schreibt eine Betriebsvereinbarung die arbeitstägliche Berechnungsmethode vor.
Beispiel 1:
- Ein Arbeitnehmer wurde am 08.02.2017 eingestellt und erhält ein Gehalt von 2.500 €
- Besteuerungsmerkmale: IV rk; Pflegevers. mit Zuschlag von 0,25%
Februarabrechnung 2017 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
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Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Beispiel 2:
- Ein Arbeitnehmer wurde am 17.02.2017 eingestellt und erhält ein Gehalt von 2.000 €
- Besteuerungsmerkmale: IV ev; Pflegevers. mit Zuschlag von 0,25%
Februarabrechnung 2017 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
---|---|---|
Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Beispiel 3:
- Ein Arbeitnehmer kündigt fristgemäß zum 15.02.2017 sein Arbeitsverhältnis. Der letzte Arbeitstag ist damit der 15.02.2017. Das Monatsgehalt beträgt 3.000 €.
- Besteuerungsmerkmale: III rk; 1 Kinderfreibetrag; Pflegevers. ohne Zuschlag von 0,25%
Februarabrechnung 2017 | Wert der Lohnsteuer-Tagestabelle | Steuerbeträge für den Teillohnzahlungszeitraum |
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Lohnsteuer | ||
Solidaritätszuschlag | ||
Kirchensteuer |
Bildschirmbild von www.abgabenrechner.de (Service des Bundesministeriums der Finanzen)
Das Alter ist eine notwendige Eingabe, da es ab vollendetem 64. Lebensjahr einen Altersentlastungsbetrag gibt. Sie müssen für jedes Beispiel alle 3 Steuerbeträge nach der Tagestabelle ablesen.
Die Angaben unter Vorsorgeaufwendungen sind notwendig, da diese bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden.
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