Aufgaben zur Gleitzone im Niedriglohnbereich
Für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer gelten folgende Angaben:
- Der Abrechnungsmonat ist der Januar 2017.
- Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt 500,00 €.
- Der Arbeitnehmer hat die Elterneigenschaft.
- Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz beträgt 1,0%.
- Der Arbeitsort ist nicht in Sachsen.
Berechnen Sie die beitragspflichtige Einnahme (fiktives Arbeitsentgelt) für den obigen Verdienst.
Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers | beitragspflichtige Einnahme (fiktives Arbeitsentgelt) |
---|---|
500,00 € |
Tragen Sie den zutreffenden Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel ein.
Beitragsgruppenschlüssel | Personengruppenschlüssel |
---|---|
Berechnen Sie den Gesamtbeitrag, den AG-Anteil sowie den AN-Anteil zur Sozialversicherung.
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge 2017
SV-Beiträge Gleitzone | Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage . . . . . . . . |
AG-Anteil Bemessungsgrundlage . . . . . . . . |
AN-Anteil Gesamtbeitrag minus AG-Anteil |
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Krankenversicherung |
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Pflegeversicherung |
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Rentenversicherung |
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Arbeitslosenversicherung |
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Summen |
Was würde sich ändern, wenn der Arbeitsort in Sachsen wäre?
Sozialversicherungszweig | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
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Was würde sich ändern, wenn der Arbeitnehmer keine Elterneigenschaft hätte (Arbeitsort liegt nicht in Sachsen)?
Sozialversicherungszweig | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
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Was würde sich ändern, wenn der Arbeitnehmer keine Elterneigenschaft hätte (Arbeitsort liegt in Sachsen)?
Sozialversicherungszweig | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
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Was würde sich ändern, wenn der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts verzichtet und den vollen AN-Anteil zahlt?
Sozialversicherungszweig | Gesamtbeitrag | AG-Anteil | AN-Anteil |
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Berechnen Sie die anteilige beitragspflichtige Einnahme (fiktives Arbeitsentgelt) für folgendes Arbeitsverhältnis:
- Abrechnungsmonat ist der März 2017
- Die Beschäftigung wird am 17.03.2017 aufgenommen.
- Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt für die Zeit vom 17.03. bis 31.03.2017 300,00 €
Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers | beitragspflichtige Einnahme (fiktives Arbeitsentgelt) |
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300,00 € |
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