EXCEL-Aufgaben zur Krankenversicherung
Berechnungen zur Krankenversicherung im Jahr 2025
Erstellen Sie folgende Tabelle. Die grauen Zellen enthalten Formeln. Die gelben Zellen sind Eingabefelder.
Übersicht der Sozialversicherungsbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen 2025

2015 wurde der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Beim besondernen Beitragssatz wurden 14,0 Prozent festgeschrieben.
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Arbeitnehmer die keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das betrifft zum Beispiel Rentner, die eine Altersvollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen und weiterhin einer
Beschäftigung nachgehen (Beitragssätze in der Krankenversicherung).
Vom Beitragssatz tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent bzw. 7,0 Prozent.
Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag in gleichem Maße von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.
Die Formeln in C9 und D9 nehmen Bezug auf B9. Bei einer Beitragssatzänderung in B9 muss sich die Anzeige in C9 und D9 entsprechend ändern.
Die Formeln in C10 und D10 nehmen Bezug auf B10. Bei einer Beitragssatzänderung in B10 muss sich die Anzeige in C10 und D10 entsprechend ändern.
Im Bereich E15 bis E20 werden mit der Datenüberprüfung auf Zellen mögliche Zelleinträge festgelegt. Die Optionen für die Datenüberprüfung befinden sich auf der Registerkarte Daten in der Gruppe Datentools.
In E15 bis E20 ist nur allgemein oder ermäßigt zulässig. Wählen Sie im Feld Zulassen die Option Liste aus. Geben Sie in das Feld Quelle die zwei Listenwerte mit Semikolon als Trennzeichen ein.
Abbildung für den Bereich E15 bis E20:

Die Zusatzbeiträge werden in einer Tabelle mit den Krankenkassen aufgenommen (F7 bis G11).
Im Bereich D15 bis D20 werden mit der Datenüberprüfung auf Zellen mögliche Zelleinträge festgelegt. Es dürfen nur die in F8 bis F11 aufgeführten Krankenkassen ausgewählt werden. Wählen Sie im
Feld Zulassen die Option Liste aus. Geben Sie in das Feld Quelle den Zellbereich F8 bis F11 ein.
Abbildung für den Bereich D15 bis D20:

Die Formeln in G15 und H15 nehmen Bezug auf E15. Je nach Beitragssatz des Arbeitnehmers (allgemein oder ermäßigt) wird der entsprechende Prozentsatz geholt (Bezug auf C9 und C10 bzw. D9 und D10). Sie brauchen die
WENN-Funktion.
Zu dem Prozentsatz muss der halbe Zusatzbeitrag addiert werden. Sie brauchen die SVERWEIS-Funktion.
Die Formeln aus Zeile 15 müssen kopierfähig bis Zeile 20 sein.
Die Formel in G15 sieht so aus:
=WENN(E15="allgemein";$C$9;$C$10)+SVERWEIS(D15;$F$8:$G$11;2;FALSCH)/2
Die Formel in H15 sieht so aus:
=WENN(E15="allgemein";$D$9;$D$10)+SVERWEIS(D15;$F$8:$G$11;2;FALSCH)/2
Mit den Formeln in I15 und J15 berechnen Sie die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt steht in Spalte F und die für den jeweiligen Arbeitnehmer zutreffenden Beitragssätze in den Spalten G und H. Beachten Sie die Beitragsbemessungsgrenze in B5. Sie brauchen die WENN-Funktion. Wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt größer als die Beitragsbemessungsgrenze ist, erfolgt die Beitragsberechnung nur von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Formeln aus Zeile 15 müssen kopierfähig bis Zeile 20 sein.
Damit die Summen in Zeile 22 stimmen müssen Sie die Funktion RUNDEN (2 Dezimalstellen) in den Formeln I15 und J15 verwenden.
Die Formel in I15 sieht so aus:
=RUNDEN(WENN(F15>$B$5;$B$5*G15;F15*G15);2)
Die Formel in J15 sieht so aus:
=RUNDEN(WENN(F15>$B$5;$B$5*H15;F15*H15);2)
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