Altersvorsorge für Auszubildende und Berufseinsteiger

Im Jahr 1986 sprach der damalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm den verhängnisvollen Satz: "Denn eins ist sicher: Die Rente". Im Zeitalter von Wirtschaftskrisen, Globalisierung, Coronavirus und zunehmender Terrorgefahr wissen wir aber, dass nichts mehr sicher ist außer der Tod.
In einer Gesellschaft in der die Zahl der Rentner steigt, nicht jedoch die Zahl der Arbeitnehmer hat jede Rentenversicherung ein Problem.

Zwar mag es am Beginn der Ausbildung noch sehr früh erscheinen, um das Thema Rente und Altersvorsorge bereits umfassend im Blick zu haben, doch ein Anfang sollte so früh wie möglich gemacht werden.

Das Alterssicherungssystem in Deutschland

Das Alterssicherungssystem in Deutschland ruht auf drei Säulen:

  • der gesetzlichen Rente,
     
  • der betrieblichen Altersversorgung und
     
  • der privaten Altersvorsorge.

Das Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 regelt die Vorsorge in drei Schichten mit jeweils steuerlichen Besonderheiten. Hier steht nicht der Träger der Altersvorsorge, sondern die staatliche Förderung (steuerlich, zulagengefördert, ungefördert) im Vordergrund.

  1. Basisversorgung:
    • gesetzliche Rentenversicherung
    • Beamtenversorgung (sichert Beamtinnen und Beamte für das Alter sowie gegen Dienstunfähigkeit ab)
    • berufsständische Versorgung (auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe)
      Berufsständische Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen.
    • landwirtschaftliche Alterskasse (Alterssicherung der Landwirte)
    • private Basis-Rente oder Rürup-Rente (private Leibrente mit Kapitaldeckung)
      Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler. Die Vorsorge wird durch Steuervorteile gefördert. Auch Arbeitnehmer mit einem sehr hohen Einkommen und damit hohen Steuerlast profitieren von einer Rürup-Rente.
       
  2. Zusatzversorgung:
    • betriebliche Altersvorsorge
      Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) wird vom Staat durch zahlreiche Maßnahmen gefördert. Die Beiträge können zu einem beträchtlichen Teil von Steuern und Sozialabgaben befreit werden und vom Arbeitgeber in der Regel als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Entgeltbestandteilen in eine betriebliche Altersversorgung (§ 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Damit muss der Arbeitgeber eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung einführen, sobald ein Arbeitnehmer dies verlangt. Der Arbeitgeber steigert mit einer betrieblichen Altersversorgung die Bindung seiner Arbeitnehmer an das Unternehmen und spart gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge.
    • Riester-Rente (Prämien-Rente)
      Die Riester-Rente wird vom Staat durch Zulagen und Steuervorteile unterstützt. Besonders Eltern können von dieser Unterstützung profitieren.
       
  3. Sonstige Kapitalanlageprodukte:
    • private Rentenversicherungen
    • private Kapitalversicherungen
    • Immobilienbesitz
    • usw.

Welche dieser Möglichkeiten sich mit dem zur Verfügung stehenden Gehalt verwirklichen lässt und welche Unterstützung der Arbeitgeber und der Staat möglicherweise einfließen lassen, hängt vom individuellen Beschäftigungsverhältnis ab.
Mit der gesetzlichen Rente allein ist ein finanziell sorgenfreier Lebensabend leider nicht mehr garantiert. Viele Arbeitnehmer laufen mittlerweile Gefahr, mit ihrer gesetzlichen Rente allein nicht auszukommen. Durch den demografischen Wandel und das sinkende Rentenniveau verschärft sich die Situation zusehends. Darum ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge abzusichern.


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