Die DEÜV-Meldungen des Mitarbeiters in der Online Lohn-Software ilohngehalt
ilohngehalt schließt zum 30.11.2021
Der Beginn, eine Änderung oder das Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind innerhalb von sechs Wochen der Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters zu melden. Diese Informationen werden auf Wunsch in Form einer DEÜV-Meldung elektronisch von ilohngehalt übermittelt.
Unter Mitarbeiter -> DEÜV-Meldungen können Sie die für Ihren Mitarbeiter erstellten Meldungen einsehen. Ob DEÜV-Meldungen für Ihr Unternehmen erstellt werden sollen, können Sie unter Firma -> Einrichtung festlegen.
Die Seite stellt eine Übersicht aller DEÜV-Meldungen dar, die für den Mitarbeiter ausgestellt wurden. Der Bereich Status zeigt dabei an, ob eine Meldung erfolgreich versendet wurde.
Steht dieser auf OK, wurde die Meldung an die Krankenkasse übermittelt.
Mit einem Klick auf Auswahl lässt sich eine neue Seite mit allen Feldern der DEÜV-Meldung öffnen.
Die DEÜV-Meldungen übermitteln relevante Meldedaten, die Sie auf die Seiten Persönliche Daten, Sozialversicherung, SV-Meldedaten und Sonderfälle eingegeben haben.
Die Krankenkasse sieht dabei, ob die Meldung elektronisch oder manuell erstellt wurde.
Ausführliche Informationen zu Meldeanlässen/ Meldetatbeständen und Meldefristen
© 2007-2021 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon