Angaben Sozialversicherung beim Mitarbeiter in der Online Lohn-Software ilohngehalt eingeben
ilohngehalt schließt zum 30.11.2021
Unter Mitarbeiter -> Sozialversicherung finden Sie wichtige Angaben und Details zur Kranken- und Rentenversicherung Ihres Mitarbeiters.
Die Träger der Rentenversicherung führen für jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Dieses Konto enthält alle Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und
Erbringung von Leistungen erforderlich sind. Dazu wird jedem Versicherten eine individuelle Versicherungsnummer zugeordnet.
Jeder Arbeitnehmer erhält ein Schreiben seines Rentenversicherungsträgers, worin ihm seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird. Das Schreiben wird automatisch nach erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung zugeschickt. Es ist bei Arbeitsbeginn dem Arbeitgeber vorzulegen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Funktion von Einzugsstellen im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Einzugsstelle ist die Institution, die die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Arbeitgebern einzieht und an die einzelnen Sozialversicherungsträger weiterleitet.
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewiesen.
Falls ein Arbeitnehmer das Schreiben mit seiner Sozialversicherungsnummer verloren hat, kann dies bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung erneut angefordert werden.
Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses sind in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich. Damit besteht die Notwendigkeit einer Angabe von 4 Ziffern. Diese Angabe nennt man Beitragsgruppe (oder SV-Schlüssel).
Der Personengruppenschlüssel kennzeichnet im Meldeverfahren nach der DEÜV Besonderheiten von Personengruppen unabhängig vom Tätigkeitsschlüssel. Der dreistellige Personengruppenschlüssel macht eine genauere Berufsbildzuordnung des Versicherten möglich.
Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten und freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Arbeitnehmer, die versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Das Feld KV Freiwilliger Code kann in ilohngehalt ausgefüllt werden, wenn ein Mitarbeiter freiwillig gesetzlich oder privatversichert ist. Sie legen einen KV Freiwilligen Code fest, indem Sie eine der verfügbaren Optionen auswählen:
- (Leer): Wählen Sie diese Option für Mitarbeiter, die gesetzlich Krankenversichert sind.
- AN-/AG-Anteile nach BBG abführen - Firmenzahler
- AN-/AG-Anteile nach Entgelt auszahlen - Firmenzahler
- AG-Anteil nach BBG auszahlen - Selbstzahler
- AG-Anteil nach Entgelt auszahlen - Selbstzahler
- AG-Anteil nach BBG auszahlen - PKV
- AG-Anteil nach Entgelt auszahlen - PKV
Grundsätzliches zur Lohnabrechnung von privat versicherten Arbeitnehmern
Die Minijob-Berechnung ist dann auszuwählen, wenn ein Mitarbeiter einer Beschäftigung mit einer Entlohnung von maximal 450 Euro monatlich nachgeht.
Übergangsbereich
Seit Juni 2019 ersetzt der Übergangsbereich die bisherige Gleitzone des Midijobs, also Jobs die mit über 450 Euro monatlich entlohnt werden. Der Übergangsbereich reicht inzwischen
bis 1.300 Euro und mildert damit die Belastung für Midijobber. Oberhalb von 1.300 Euro sind die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Wenn Ihr Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat, ist außerdem aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen anzugeben, in welcher Betriebsstätte der Mitarbeiter beschäftigt wird.
Für bestimmte verkammerte Berufe ist eine Altersvorsorge in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgeschrieben. Die Einzelheiten sind in den Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Wer auf diese
Weise pflichtversichert ist, wird zugleich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Davon betroffen sind u.a.: Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte sowie
Psychologische Psychotherapeuten.
Im Feld Verzicht U1 können Sie festlegen, ob auf die Berechnung der U1-Beiträge (Entgeltfortzahlung) für einen Arbeitnehmer verzichtet werden soll. Dieses Feld ist automatisch aktiviert, wenn Sie unter Firma -> Einrichtung einen Haken bei U1-pflichtig gesetzt haben.
Falls Sie Saisonarbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen, setzen Sie bei dem entsprechenden Feld einen Haken. Diese sind unter Umständen von der hiesigen Sozialversicherungspflicht befreit. Beschäftigen Sie dagegen Saisonarbeitnehmer mit einem deutschen Wohnsitz, müssen Sie hier keinen Haken setzen.
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Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.
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