Die Vortragswerte des Mitarbeiters in der Online Lohn-Software ilohngehalt
ilohngehalt schließt zum 30.11.2021
Vortragswerte sind die Lohnabrechnungswerte, die vor der Abrechnung mit ilohngehalt entstanden sind. Diese sind für Sie relevant, wenn Sie in der Mitte des Jahres Änderungen an Ihrem Konto vornehmen oder Ihre Lohnabrechnung auf ilohngehalt umstellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter neu in Ihre Firma eintritt.
Die Vortragswerte lassen sich unter Mitarbeiter -> Vortragswerte eintragen.
Die Angaben müssen dabei nur einmalig gemacht werden. Im nächsten Kalenderjahr sind sie nicht mehr notwendig.
Dabei können Vortragswerte bspw. in folgenden Fällen eine Rolle spielen:
Umstellung auf ilohngehalt zum 1. Januar eines Jahres | Neuer Mitarbeiter tritt im Laufe des Jahres in die Firma ein | Umstellung auf ilohngehalt während des Jahres |
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Vortragswerte sind nur notwendig, wenn Einmalzahlungen im ersten Quartal erfolgen sollen. In diesem Fall kann es zur Anwendung der Märzklausel kommen. Einmalige Zuwendungen, die in der Zeit vom 1.1. bis 31.3. gezahlt werden, müssen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahrs zugerechnet werden, wenn sie vom AG dieses Entgeltabrechnungszeitraums gezahlt werden und die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten ist. |
Die Vortragswerte werden für den Lohnsteuerjahresausgleich und bei Einmalzahlungen benötigt. Die Werte entnehmen Sie der Kopie Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers. Das sind beispielsweise das Steuerbrutto, die entrichtete Lohnsteuer und Werbungskosten. Eine Übersicht aller benötigten Vortragswerte entnehmen Sie dabei der Eingabemaske in ilohngehalt. Der Arbeitgeber hat dabei keinen rechtlichen Anspruch auf die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers. Ob diese von ihm ausgehändigt wird, liegt vollständig in seinem Ermessen. |
Die Vortragswerte werden für den Lohnsteuerjahresausgleich und bei Einmalzahlungen benötigt. Dabei müssen die Vortragswerte der eigenen Firma aus dem betreffenden Jahr eingetragen werden. Eine Umstellung mitten im Jahr sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Sie ersparen sich den Aufwand mit Vortragswerten, wenn Sie die Umstellung zum 1. Januar eines Jahres vornehmen. Vorausgesetzt ist, dass keine Einmalzahlungen im ersten Quartal folgen sollen. |
Grundsätzlich tragen Sie alle Vortragswerte in die Eingabemaske der betreffenden Seite ein. Eine separate Seite, um die GTS-Codes Ihres Mitarbeiters einzutragen, öffnen Sie über die Schaltfläche Gefahrtarifstellen.
Vor dem Verlassen der Eingabemaske, müssen Sie durch einen Klick auf die Schaltfläche Speichern die eingegebenen Daten sichern!
Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.
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