Die Lohnberechnung (Lohndaten erfassen) in der Online Lohn-Software ilohngehalt
ilohngehalt schließt zum 30.11.2021
Den Monatslohn Ihres Mitarbeiters können Sie unter Lohnberechnung -> Gehalt & Monatslohn eintragen.
Die Seite Gehalt & Monatslohn ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Auf der linken Bildschirmseite können Sie die Lohndaten Ihres Mitarbeiters eintragen. Die rechte Bildschirmseite bietet unter
Lohnberechnung einen Überblick über die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie die Steuerbeträge und den Auszahlungsbetrag.
Wenn Sie neue Werte eintragen, übernehmen Sie diese mit der Schaltfläche Speichern. Die Darstellung der Lohnberechnung verändert sich dabei mit jedem Speichern automatisch.
Einen Überblick aller Werte erhalten Sie anschließend über die Schaltfläche Details. Wird diese angeklickt, öffnet sich eine detaillierte Darstellung der Lohnberechnung Ihres Mitarbeiters.
Mit der Schaltfläche Test-Lohn/Gehaltsabrechnung können Sie eine Vorschau der jeweiligen Lohnabrechnung herunterladen. Das ermöglicht Ihnen, die bereits eingetragenen Werte noch einmal zu überprüfen, bevor Sie diese abrechnen.
Sollte doch einmal ein Fehler bei Ihrer Lohnabrechnung vorkommen, korrigieren Sie diesen über die Schaltfläche Korrektur.
Weitere Eingaben auf der Seite Gehalt & Monatslohn:
Monatslohn | Monatslohn für gewerbliche Mitarbeiter |
Kontoführungsgebühr | Tragen Sie hier den Ersatz für die Kontoführungsgebühren des Arbeitnehmers ein, wenn diese vom Arbeitgeber übernommen werden. |
VWL AG-Zuschuss | Arbeitgeber-Zuschuss für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitnehmers. Der eigentliche Überweisungsbetrag und die Vertragsdaten VWL werden auf einer anderen Seite eingegeben (Informationen zu vermögenswirksamen Leistungen). |
Fahrt Wohnung Arbeit Steuerfrei | Steuerfreier Betrag für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte |
Fahrt Wohnung Arbeit Pa.St.pfl. | Erhält der Mitarbeiter einen Zuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, der mit 15 % pauschal zu versteuern ist, können Sie diesen hier eintragen. Der Betrag wird netto ausgezahlt und auf
der Steuerbescheinigung des Mitarbeiters separat ausgewiesen. Die Pauschalierung löst Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Beträge auf der Lohnsteuerbescheinigung daher gesondert bescheinigen. Der Arbeitnehmer verliert den Werbungskostenabzug in Höhe des pauschalierten Betrags. |
FWA Pa.St.-pfl. AN Pa.-LSt. | Im Normalfall trägt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Wenn der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer auf den Betrag unter "Fahrt Wohnung Arbeit Pa.St.pfl." zahlen soll, muss hier ein Haken gesetzt werden. |
Aushilfslohn | Diese Lohnart müssen Sie für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer mit dem Personengruppenschlüssel 110 und
dem Beitragsgruppenschlüssel 0000 benutzen. Falls die Aushilfe auf Stundenbasis bezahlt wird, müssen die Eintragungen unter Lohnberechnungen -> Stundenlohn vorgenommen werden. |
Lohn Geringfügig (St.-frei) | Diese Lohnart müssen Sie für die geringfügig entlohnten Arbeitnehmer (450-Euro-Job) mit dem Personengruppenschlüssel 109 verwenden. |
Taschengeld Frw. Dienst | Das steuerfreie Taschengeld eines Mitarbeiters im Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) wird in diesem Feld erfasst. |
Weitere Seiten im Menü Lohnberechnung:
Sachbezüge | Beispiele für Sachbezüge sind freie Verpflegung, kostenlose oder verbilligte Abgabe von Gütern, kostenlose oder verbilligte Nutzung einer Wohnung oder auch ein Dienstwagen, der zur privaten Nutzung zur Verfügung
steht. Sachbezüge sind damit Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Einnahmen (Güter) die in Geldeswert bestehen, nennt man auch geldwerte Vorteile. Damit wird der Geldbetrag bezeichnet, den der
Arbeitnehmer ausgeben müsste, wenn er sich den erhaltenen Vorteil nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort (Kleinhandelspreis einschließlich Umsatzsteuer) selbst beschaffen würde. Dieser Geldbetrag ist in der Regel
als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusetzen. Für die Bewertung bestimmter Sachbezüge gelten jedoch einheitliche Bewertungsrichtlinien (Sachbezugswerte oder Durchschnittswerte). Der Bezug solcher Sachwerte oder Dienstleistungen kann durch den Rabattfreibetrag steuerbegünstigt sein. Unter Firma -> Texte Sachbezüge können Sie individuelle Textbeschreibungen für Sachbezüge hinterlegen. Diese ersetzen dann die Bezeichnungen Sachbezug 1, Sachbezug 2, etc. |
Feste Zuschläge | Hier können Sie feste Zuschläge abrechnen (z. B. Funktionszulagen oder andere persönliche Zulagen). Unter Firma -> Texte Zuschläge können Sie individuelle Textbeschreibungen für Zuschläge
hinterlegen. Diese ersetzen dann die Vorgabetexte. Die hier abgerechneten Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig. Informationen zu Zuschlägen und Zulagen |
Feste Abzüge | Hier können Sie feste Abzüge abrechnen (z. B. Personalkauf oder Vorschuss). Unter Firma -> Texte Abzüge lassen sich individuelle Textbeschreibungen für die Abzüge hinterlegen. Diese ersetzen dann die Standardtexte. Es handelt sich um Nettoabzüge ohne Einfluss auf die Steuer- und SV-Berechnung. Der Betrag wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen. |
Variable Zuschläge | Hier können Sie variable Zuschläge abrechnen (z. B. Erschwerniszulagen). Unter Firma -> Texte Zuschläge haben Sie die Möglichkeit, individuelle Textbeschreibungen für Zuschläge zu hinterlegen.
Diese ersetzen dann die Vorgabetexte. Die hier abgerechneten Zuschläge sind steuer- und beitragspflichtig. Informationen zu Zuschlägen und Zulagen |
VWL | Hier können Sie bis zu drei VWL-Verträge abrechnen. Als Betrag ist hier der Überweisungsbetrag anzugeben. Falls Sie einen Arbeitgeber-Zuschuss zahlen, tragen Sie diesen auf der Seite Gehalt & Monatslohn ein. Informationen zu Vermögenswirksamen Leistungen |
Direktvers. | Hier können Sie die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung) abrechnen. |
Pfändung & Darlehen | Eine Aufgabe der Lohnabrechnung ist auch der Vollzug von Pfändungen des Arbeitseinkommens (Informationen zur Lohnpfändung). |
Stundenlohn | Hier können Sie Stundenlohn abrechnen. Unter Firma -> Texte Stundenlohn können Sie individuelle Textbeschreibungen für Stundenlöhne hinterlegen. Diese ersetzen dann die Vorgabetexte. Die Seite Stundenlohn ist vor allem für Aushilfen und Mitarbeiter auf Stundenbasis relevant. Für Mitarbeiter, die Sie bereits als normalen Gehaltsempfänger abrechnen, können Sie hier keine Eingaben vornehmen. |
Überstunden | Hier können Sie Überstunden abrechnen. Unter Firma -> Texte Überstunden lassen sich individuelle Textbeschreibungen für Überstunden hinterlegen. Damit werden dann die aktuellen Vorgabetexte ersetzt. |
SFN-Zuschläge | Hier können Sie SFN-Zuschläge (Sonntags,- Feiertags- und Nachtzuschläge) abrechnen. Unter Firma -> Texte SFN-Zuschläge haben Sie Möglichkeit individuelle Textbeschreibungen für SFN-Zuschläge
zu hinterlegen. Diese ersetzen dann die Vorgabetexte. Informationen zu Sonntags,- Feiertags- und Nachtzuschlägen |
Einmalzahlungen | Hier können Sie Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Jubiläumszuwendungen und Entlassungsentschädigungen abrechnen. Steuerrechtlicher Begriff: Sonstiger Bezug Sozialversicherungsrechtlicher Begriff: Einmalige Zuwendung |
Reisekosten | Hier werden steuer- und beitragsfreie Reisekosten abgerechnet. Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Diese Kosten müssen durch eine so gut wie
ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Mitarbeiters entstehen. Informationen zu Reisekosten |
Variable Nettoabzüge | Hier können Sie variable Nettoabzüge abrechnen (z. B. Personalkauf oder Vorschuss). Unter Firma -> Texte Abzüge können Sie individuelle Textbeschreibungen für Abzüge hinterlegen.
Durch diese werden dann die Vorgabetexte ersetzt. Auf diese Seite werden ausschließlich Nettoabzüge ohne Einfluss auf die Steuer- und SV-Berechnung eingegeben. Der Betrag wird vom Auszahlungsbetrag abgezogen. |
Variable Nettozuschläge | Hier können Sie variable Nettozuschläge abrechnen. Unter Firma -> Texte Zuschläge können Sie individuelle Textbeschreibungen für Zuschläge hinterlegen. Diese ersetzen dann die Vorgabetexte. Es handelt sich um Nettozuschläge ohne Einfluss auf die Steuer- und SV-Berechnung. Der Betrag wird zum Auszahlungsbetrag addiert. |
Bezahlte Abwesenheiten | Hier können Sie bezahlte Abwesenheiten abrechnen. Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) während des Urlaubs |
Abwesenheiten | SV-Fehlzeitenerfassung |
Berichte | Lohnberechnungsberichte (Lohnbelege zum ausdrucken) |
Benötigen Sie Unterstützung auf dem Weg zu Ihrer ersten Lohnabrechnung? ilohngehalt hat das für Neukunden hier sehr einfach und verständlich erklärt. Nutzer, die von einem anderen Lohnprogramm wechseln, finden sich in diesem Beitrag gut aufgehoben.
Beispiele zur Lohnabrechnung:
- Abrechnung eines Lohnempfängers (normaler Stundenlohn) mit Vermögenswirksamer Leistung (VWL)
- Abrechnung eines Gehaltsempfängers (festes Monatsgehalt) mit geldwertem Vorteil
- Abrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (450-Euro-Job)
- Abrechnung eines Arbeitnehmers in der Gleitzone
- Abrechnung eines Lohnempfängers (normaler Stundenlohn) mit Zulagen und Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
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