Abrechnung eines Arbeitnehmers in der Gleitzone (Midijob)
ilohngehalt schließt zum 30.11.2021
Seit Anfang Juli 2019 ersetzt der sogenannte Übergangsbereich die bisheriger Gleitzone der Midijobber. Dieser Übergangsbereich geht ab 01.07.2019 von 450,01 € bis 1.300,00 €. Bei einer Beschäftigung innerhalb der Grenzen, besteht für den ausübenden Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht nach den allgemeinen Vorschriften. Die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden versicherungsrechtlichen Regelungen finden uneingeschränkt Anwendung. Die in diesem Entgeltbereich Beschäftigten bleiben damit versicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt allerdings einen reduzierten Beitragsanteil in der Sozialversicherung.
Ausführliche Informationen zur Gleitzonenregelung (Übergangsbereich).
Folgende Einstellungen wurden beim Mitarbeiter vorgenommen:
Unter Mitarbeiter -> Sozialversicherung wurde das Kontrollkästchen Midijob-Berechnung mit einem Haken versehen.
Hinweis: Aus der Midijob-Berechnung selbst ergeben sich keine Besonderheiten für den Beitragsgruppenschlüssel bzw. den Personengruppenschlüssel.
Bei einem Arbeitsverhältnis ohne besondere Merkmale sind der Personengruppenschlüssel 101 und der Beitragsgruppenschlüssel 1111 (Arbeitnehmer der voll versicherungspflichtig ist) zu verwenden.
Unter Mitarbeiter -> Steuer müssen keine Besonderheiten gegenüber Mitarbeitern mit einem Verdienst oberhalb eines Midijobs beachtet werden. Es müssen, genau wie bei allen
anderen Arbeitnehmern, die nötigen Besteuerungsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge) eingetragen werden.
Die Erfassung des Arbeitsverdienstes hängt davon ab, ob ein Stundenlohn oder ein Monatslohn bzw. Gehalt gezahlt wird. Mit einem Klick auf Lohnberechnung -> Gehalt & Monatslohn gelangen Sie zu einer Übersicht der Lohnberechnung. In unserem Beispiel tragen wir ein Gehalt von 850,00 € ein. Damit wird die Midijob-Berechnung ausgeführt und in der Lohnabrechnung entsprechend dargestellt.
Um Ihre eingegebenen Daten zu übernehmen, müssen Sie auf die Schaltfläche Speichern klicken.
Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.
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