Steuerangaben beim Mitarbeiter in der Online Lohn-Software ilohngehalt eingeben

ilohngehalt schließt zum 30.11.2021

Die Steuerangaben Ihrer Mitarbeiter tragen Sie unter Mitarbeiter -> Steuer ein.

Online Lohn-Software ilohngehalt - Steuerangaben beim Mitarbeiter

 
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des Arbeitnehmers beinhalten Steuerklasse, Faktor, Kinderfreibeträge, Steuerfreibetrag Monat/Jahr, Hinzurechnungsbetrag Monat/Jahr und Kirchensteuermerkmale.

Ausführliche Informationen zu folgenden Themen:

Ausführliche Informationen zu folgenden Themen:

Wenn der Mitarbeiter nicht lohnsteuerpflichtig ist, bleiben alle Felder leer. Das trifft z. B. auf geringfügig Beschäftigte zu.

Die Steueridentifikationsnummer ist für Ihren Mitarbeiter lebenslang gültig, ausschließlich für die Einkommensteuer vorgesehen und auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Ziel ist die Vereinfachung des Steuersystems. Fragen Sie Ihren Mitarbeiter nach der 11-stelligen Nummer und tragen Sie diese in das entsprechende Feld ein.

Ausführliche Informationen zu Steuernummer - eTIN - Steueridentifikationsnummer (IdNr)

Unter Arbeitgeberart legen Sie fest, ob Ihr Unternehmen der Haupt- oder Nebenarbeitgeber Ihres Mitarbeiters ist. Wenn Sie der Nebenarbeitgeber Ihres Mitarbeiters sind, können Sie im Feld gewünschter Freibetrag einen Steuerfreibetrag für Ihren Mitarbeiter festlegen.

Das ELStAM Anmelde- und Abmeldedatum entspricht dem Eintritt, bzw. Austritt Ihres Mitarbeiters aus Ihrem Unternehmen. Diese können im Voraus eingetragen werden, wenn Sie zum Beispiel wissen, dass Ihr Mitarbeiter das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag verlässt oder eingestellt wird. Die versendeten An- und Abmeldungen finden Sie anschließend unter Mitarbeiter -> ELStAM-Meldungen.

Das Feld Steuerklasse ist auszufüllen, wenn Ihr Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig ist. Geben Sie hier die betreffende Klasse ein, um die Lohnsteuer Ihres Mitarbeiters zu ermitteln.
Der Steuerfaktor wird auf Antrag der Ehegatten vom Finanzamt ermittelt. Diesen müssen Sie hier nur noch eingeben.

Im Feld Kinderfreibetrag geben Sie die Anzahl der Kinderfreibeträge Ihres Mitarbeiters ein. Dieses Feld kann nur ausgefüllt werden, wenn auch eine Steuerklasse festgelegt wurde. Der Kinderfreibetrag wirkt steuermindernd und wird von dem zuständigen Finanzamt des Mitarbeiters ermittelt.

Wenn Sie keine Angaben im Feld Kirchensteuer Mitarb. / Eheg. machen, wird davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter nicht kirchensteuerpflichtig ist.

Mit dem Feld Besondere Steuerbescheinigungen geben Sie an, dass eine separate Steuerbescheinigung über die Steuermerkmale eines Mitarbeiters besteht. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn ein Mitarbeiter seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Das Feld Verzicht elektronische LStB ist nur dann anzuwählen, wenn keine maschinelle Lohnsteuerberechnung für einen Mitarbeiter erstellt werden soll. Dies ist nur in Ausnahmefällen anzuwählen.

Arbeitgeber sind zur Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn sie am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Rechtsgrundlage für diesen Lohnsteuer-Jahresausgleich ist § 42b EStG. Beschäftigt der Arbeitgeber weniger als zehn Arbeitnehmer, ist er zur Durchführung berechtigt.
Hier können Sie festlegen, ob auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich in der nächstfolgenden Dezember-Lohnabrechnung für diesen Mitarbeiter verzichtet werden soll. Die Anwendung führt standardmäßig für alle Mitarbeiter mit der Dezember-Lohnabrechnung einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durch. Die Anwendung überprüft dabei automatisch, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen.

Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die in Bremen oder im Saarland kammerpflichtig sind, muss bei Kammercode die entsprechende Auswahl getroffen werden (Arbeitskammer des Saarlandes, Arbeitnehmerkammer Bremen).

Bei Pauschsteuerberechnung ist für geringfügig Beschäftigte, bei denen die Lohnsteuer pauschaliert (Anwendung eines Prozentsatzes) wird, der Träger der pauschalen Steuern festzulegen. Im Normalfall trägt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Eine Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist aber möglich. Das gilt auch für die 2 %ige Pauschalsteuer für sog. 450-Euro-Jobs.
Ausführliche Informationen zur Lohnsteuerpauschalierung

Wenn der Mitarbeiter Sonntags,- Feiertags- und Nachtzuschläge bekommt, muss angegeben werden, an welchen Wochentagen gearbeitet wird.

Vor dem Verlassen der Eingabemaske, müssen Sie durch einen Klick auf die Schaltfläche Speichern die eingegebenen Daten sichern!

Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.


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