Abrechnung eines Lohnempfängers (normaler Stundenlohn) mit Zulagen und Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

ilohngehalt schließt zum 30.11.2021

Unter Firma -> Texte SFN-Zuschläge lassen sich individuelle Textbeschreibungen für einzelne Zuschläge hinterlegen und speichern.

Online Lohn-Software ilohngehalt - Texte SFN-Zuschläge

 
Um die Änderungen zu übernehmen, müssen Sie lediglich mit der Schaltfläche Speichern bestätigen.

Stundenlohn:

Den Stundenlohn Ihres Mitarbeiters können Sie unter Lohnberechnung -> Stundenlohn erfassen. Unter Firma -> Texte Stundenlohn können Sie außerdem individuelle Texte festlegen, welche die Vorgabetexte ersetzen.

Nach der Eingabe der Einheiten (bspw. 170 Stunden) und des Satzes (bspw. 15 € Stundenlohn) klicken Sie auf Speichern. Damit wird der Betrag berechnet und eine Vorschau der Lohnabrechnung dargestellt.

Online Lohn-Software ilohngehalt - Stundenlohn

 
Variable Zuschläge:

Unter Lohnberechnung -> Variable Zuschläge können Sie beliebige Zuschläge hinterlegen. Individuelle Textbeschreibungen für diese Zuschläge können Sie unter Firma -> Texte Zuschläge festlegen.

Nach der Eingabe der Einheiten (bspw. 40 Stunden) und des Satzes (bspw. 1,50 € Zulage pro Stunde) können Sie die Daten mit der Schaltfläche Speichern übernehmen. Damit wird der Betrag für die Zulage berechnet und eine Vorschau der Lohnberechnung auf der rechten Seite des Bildschirms angezeigt.

Beachten Sie bitte, dass Zulagen immer als steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn behandelt werden. Nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei.

Online Lohn-Software ilohngehalt - Variable Zuschläge

 
SFN-Zuschläge:

Unter Lohnberechnung -> Stundenlohn haben wir in diesem Beispiel schon 170 Stunden mit einem Stundenlohn von 15,00 € abgerechnet. Davon wurden 40 Stunden Nachtarbeit und 8 Stunden Sonntagsarbeit geleistet.

40 Stunden Nachtarbeit * 15,00 € (Stundenlohn) * 25% = 150,00 €
8 Stunden Sonntagsarbeit * 15,00 € (Stundenlohn) * 50% = 60,00 €

Die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei. Diese Prozentsätze können Sie bei Steuerfr. Zuschlagsatz auswählen. Die letzte Spalte der Tabelle (Prozent) enthält den tatsächlich gezahlten Zuschlagssatz. In unserem Beispiel sind beide Prozentsätze immer gleich. Es gibt aber Tarifverträge, die einen höheren Zuschlagssatz als den steuerfrei möglichen vorschreiben.

Ausführliche Informationen finden sie auf der Seite Zuschläge.

Online Lohn-Software ilohngehalt - SFN-Zuschläge

Um die eingegebenen Daten zu sichern, müssen Sie auf die Schaltfläche Speichern klicken.

Die Schaltfläche Korrektur ist notwendig, wenn Sie bereits abgerechnete (gebuchte) Daten korrigieren möchten. Wenn Sie Daten ändern wollen, die sich auf die Zukunft (noch nicht abgerechnete Perioden) beziehen, können Sie die Änderungen einfach in den entsprechenden Feldern vornehmen. Um die Schaltfläche Korrektur anklicken zu können, muss für den betreffenden Mitarbeiter mindestens eine Lohnabrechnung durchgeführt worden sein.


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