Konzept der Solidar-Rente (nicht umgesetzt)

Es handelt sich um ein SPD-Rentenkonzept.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde eine solidarische Lebensleistungsrente vereinbart.

Herausforderungen der Alterssicherungspolitik

Nach Ansicht der SPD sind die Herausforderungen der Alterssicherungspolitik und insbesondere die Bekämpfung der wachsenden Gefahr der Altersarmut nicht durch Reformen der gesetzlichen oder privaten Rentenvorsorge allein zu bewältigen.

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse und niedrige Löhne lassen das Armutsrisiko im Alter wachsen und schwächen zugleich die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt. Deshalb ist zur Bekämpfung des Risikos der Altersarmut nichts wichtiger als die Stärkung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Kernelemente:

  • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
  • Durchsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" bei Frauen und Männern und bei Zeitarbeitern
  • Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen
  • Senkung der viel zu hohen Schulabbrecherquoten
  • Höhere Gleichheit der Bildungschancen
  • Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer

Die Entscheidung zur Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr wird durch die SPD nicht in Frage gestellt. Längeres gesundes Arbeiten setzt aber einen Umbau der Arbeitswelt voraus.

Die Anerkennung der Lebensleistung und der Schutz vor Altersarmut muss auch in Zukunft im Mittelpunkt der gesetzlichen Rentenversicherung stehen.

Geplante Maßnahmen gegen die Altersarmut

Das Konzept schlägt folgende Maßnahmen vor:

  • Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Wer krank ist, darf nicht arm werden.
    Verbesserungen bei der Erwerbsminderung sollen über die Beiträge finanziert werden.
  • Besserstellung von Kindererziehungszeiten.
  • Bessere Absicherung Selbständiger ohne obligatorische Altersversorgung.
    Es wird eine verpflichtende Ausweitung des Versichertenkreises der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Erwerbstätigen angestrebt, sofern sie nicht bereits über ein anderes der etablierten obligatorischen Alterssicherungssysteme abgesichert sind.
  • Einführung der Solidar-Rente

Eckpunkte der Solidar-Rente (Quelle: Rentenkonzept der SPD)

  1. Niemand soll, nur weil er langfristig arbeitslos war und Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein. Deshalb wollen wir bei der Rentenfestsetzung die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II (vor 2005 von Arbeitslosenhilfe) so berücksichtigen, dass niemand nur aus diesem Grund im Alter in die Bedürftigkeit rutscht.
  2. Für diejenigen, die über längere Zeit nur ein niedriges Einkommen hatten, verlängern wir die Rente nach Mindestentgeltpunkten. Nicht nur für Zeiten bis zum 31.12.1991 sollen Rentenanwartschaften für gering bewertete Beitragszeiten um 50% auf maximal 0,75 Entgeltpunkte erhöht werden, sondern auch für Zeiten ab dem 1.1.1992. Voraussetzung bleibt eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren.
  3. Für diejenigen, die trotz dieser Maßnahmen und aufgrund des Fehlens anderer Einkünfte regelmäßige Alterseinkünfte (aus privater Altersvorsorge, Unterhalt oder anderen Einnahmen z.B. Vermietung und Verpachtung) von weniger als 850 € erhalten, führen wir die Solidar-Rente als zweite Stufe der Grundsicherung auch im Sozialrecht ein. Bis zur Höhe von 850 € erhöht die Solidar-Rente die regelmäßigen Alterseinkünfte für diejenigen, die mindestens 40 Versicherungs- und 30 Beitragsjahren nachweisen können. Die Bedürftigkeitsprüfung beschränkt sich auf die o.g. regelmäßigen Einkünfte. (So wird z.B. der Mietwert privat genutzter Wohnraum nicht angerechnet.) Rentenempfänger dürfen nicht nach lebenslanger Versicherungs- und Beitragszeit lediglich das gleiche Niveau der Altersversorgung erhalten wie ihn Menschen ohne jede Versicherungs- und Beitragszeit als Sozialhilfe erhalten. (Der durchschnittliche Zahlbetrag in der Grundsicherung beträgt für Alleinstehende rund 680,-€.) Damit wird zugleich die Legitimation der GRV gestärkt. Bislang wirkt die Beitragspflicht zur GRV für Menschen mit niedrigem Einkommen als "Zwangsabgabe ohne Gegenleistung" und ist damit auch einer der Gründe für die Flucht vieler Solo-Selbstständiger aus der GRV.
  4. Die Solidar-Rente als zweite Stufe der Grundsicherung im Sozialrecht kann mehrere Stufen erhalten, die sich nach dem Umfang der Tätigkeit (Vollzeit oder Teilzeittätigkeit) bemessen. Der Nachweis der Vollzeittätigkeit im Berufsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die Legitimität der Aufstockung niedriger Renten auf 850 €. Ansonsten würde Teilzeittätigkeit zu einer gleich hohen Rente führen wie Vollerwerbstätigkeit auf niedrig bezahlten Arbeitsplätzen. Die Erfassung des Tätigkeitsumfangs muss deshalb in Zukunft durch die Rentenversicherung erfasst werden. Zwar ist für zurückliegende Zeiten der Umfang der Arbeitszeit nicht bei der Rentenversicherung erfasst. Durch Vermutungsregeln oder erleichterte Voraussetzungen sollen Versicherte ihre Vollzeitbeschäftigung allerdings nachweisen können.

Die Solidar-Rente sollte vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.


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