Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Gesetze

Gesetzestexte im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Im gesamten Angebot von www.lohn-info.de finden sie Links zum Projekt des Bundesministeriums der Justiz.

Gesetze im Internet

Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Bundesgesetzblatt (BGBl.) - Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland Online-Archiv der von 1949 bis 2022 erschienenen Ausgaben (In den Jahren 1949 bis 2022 erfolgte die rechtswirksame Verkündung von Rechtsnormen in den gedruckten Bundesgesetzblättern. Das hier vorgehaltene frei zugängliche Archiv beinhaltet die bis zu diesem Zeitpunkt erschienenen Gesetzblätter so, wie sie veröffentlicht wurden.)
Bundesgesetzblatt - Recherche ab dem 1. Januar 2023 (Auf diesem Portal finden Sie die amtlichen Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen sowie Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts ab dem 1. Januar 2023.)

Rechtliche Grundlagen im Angebot von www.lohn-info.de:

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland

Ein Gesetzgebungsverfahren regelt den Weg von der Gesetzesinitiative bis zur Verkündung des Gesetzes. In Deutschland gilt folgender (auf das wesentliche reduzierter) Ablauf:

  1. Am Anfang eines Bundesgesetzes steht der Gesetzentwurf.
    Gesetzentwürfe in den Bundestag einbringen können:
    • die Bundesregierung,
    • Bundestagsabgeordnete und
    • der Bundesrat
  2. Der Bundestag berät den Gesetzentwurf in drei Lesungen und stimmt anschließend darüber ab.
  3. Der Bundesrat bekommt alle Gesetze zur Abstimmung vorgelegt.
    Stimmt er dem Gesetz aber nicht zu, so kann er den Vermittlungsausschuss anrufen.
    Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich.
  4. Das beschlossene Gesetz wird gedruckt und der Bundeskanzlerin (dem Bundeskanzler) sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeführt.
  5. Der Bundespräsident prüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und nicht inhaltlich gegen das Grundgesetz verstößt.
  6. Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz verkündet. Wenn kein besonderes Datum des In-Kraft-Tretens im Gesetz genannt ist, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.

Rechtsprechung

Für viele Sachverhalte im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Entlohnung von Arbeitnehmern gibt es Urteile verschiedener Gerichte.
Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht (Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz).
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich.

  • Bundesverfassungsgericht
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
    Seine Entscheidung ist unanfechtbar.
  • Bundesfinanzhof
    Der Bundesfinanzhof in München ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Er ist die letzte Gerichtsinstanz für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Zollrechts.
  • Bundessozialgericht
    Das Bundessozialgericht in Kassel ist für die Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit zuständig.
  • Bundesarbeitsgericht
    Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet als oberster Gerichtshof des Bundes Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
  • Bundesverwaltungsgericht
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde als ein Revisionsgericht errichtet. Seine Hauptaufgabe besteht darin, über die richtige Auslegung und Anwendung des Bundesrechts zu entscheiden.
  • Bundesgerichtshof
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrechtspflege).

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