Das Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe

Aktuelles

Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungswidrig erklärt, dass die Zahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.
Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen (Quelle: Pressemitteilung Nr. 46/2022 des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 2022).

1 BvR 717/16, 1 BvL 3/18: Verfassungsbeschwerde und Vorlage zu der Frage, inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.
1 BvR 2257/16: Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss und inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.
1 BvR 2824/17: Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss.

Grundsätzliches

Das Bundesverfassungsgericht hatte von Anfang an seinen Sitz in Karlsruhe. Es war zunächst im Prinz-Max-Palais in der Karlstraße untergebracht. Im Jahr 1969 zog es in das heutige Amtsgebäude.
Adresse
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Entscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Einzelheiten sind im Grundgesetz und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht geregelt.

Die wichtigsten Verfahren sind folgende:

  • Verfassungsbeschwerde
  • Normenkontrollverfahren
  • Verfassungsstreit

Im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung wichtige Entscheidungen waren:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Arbeitnehmerüberlassung 1967 legalisiert und den § 37 Abs. 3 AVAVG (Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung) aufgehoben (Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 84/65).
  • Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1 BvR 1629/94 vom 3. April 2001 geurteilt, es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen, den gleichen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder zahlen.
  • Beitragsmehrbelastung sächsischer Arbeitnehmer für die soziale Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß (Beschluss vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 190/00).
  • Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in mehreren Verfahren.
  • Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung (Beschluss vom 19.08.2011 - 1 BvL 15/11).
  • Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig (Die Verfahren 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 wurden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden).
  • Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von einmaligen Zuwendungen (Beschluss vom 24. Mai 2000 - 1 BvL 1/98)
  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesundheitsreform für rechtens erklärt. Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden von fünf Krankenversicherungsunternehmen und drei privat krankenversicherten Beschwerdeführern hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
    Die Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 zur Sicherstellung eines lebenslangen, umfassenden Schutzes der Mitglieder der privaten Krankenversicherung ist verfassungsgemäß.
  • Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 eine Neuregelung zu treffen.
  • Neuregelung der Pendlerpauschale
  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Tarifunfähigkeit der CGZP.
  • Das Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden zweier Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz als unzulässig zurückgewiesen (1 BvR 1707/15 und 1 BvR 2257/15; Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 39/2016 vom 13. Juli 2016).
  • Das Bundesverfassungsgericht wies am 11.07.2017 die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz weitgehend ab. Die Karlsruher Richter machten aber Vorgaben für die Anwendung.
    Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde die im Tarifeinheitsgesetz enthaltene Regelung zur Tarifkollision verändert. Die Änderung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Diese Gesetzesänderung stärkt die Rechte der Arbeitnehmergruppen, die von dem im Falle der Kollision nicht anzuwendenden Tarifvertrag erfasst werden. Wurden beim Zustandekommen des Mehrheitstarifvertrages deren Interessen nicht ernsthaft und wirksam berücksichtigt, findet ihr Tarifvertrag entgegen dem Tarifeinheitsgrundsatz dennoch Anwendung.
  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigt am 12.06.2018 das Streikverbot für Beamte. Das Streikverbot für Beamte ist nach Ansicht des Gerichts als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
    Urteil vom 12. Juni 2018 (2 BvR 1738/12, 2 BvR 646/15, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 1395/13)
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.2018 eine Entscheidung zum Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen gefällt. Danach ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor keine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bestand. Damit hat das Bundesverfassungsgericht dem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Modell, wonach mit Abstand von drei Jahren immer wieder eine sachgrundlose Befristung möglich sein sollte, eine Absage erteilt (1 BvL 7/14; 1 BvR 1375/14).
  • Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Urteilen die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge konkretisiert.
    Beschluss vom 09. Juli 2018 (1 BvL 2/18): Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ist verfassungsgemäß
    Beschluss vom 27. Juni 2018 (1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15): Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig
    Für den Durchführungsweg Direktversicherung hatte das Bundesverfassungsgericht am 28.09.2010 entschieden (1 BvR 1660/08), dass bei einer privaten Fortführung nach einem Versicherungswechsel auf den ehemaligen Arbeitnehmer die aus diesen Beiträgen resultierenden Leistungen keinen Versorgungsbezug darstellen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten für verfassungsgemäß erklärt. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht damit dem Bundesfinanzhof (Beschluss vom 19. November 2019).
  • Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Dezember 2020 mehrere Anträge auf einstweilige Anordnungen abgelehnt, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) zum 1. Januar 2021 in Kraft treten (1 BvQ 152/20 u.a.). Es ging um das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft.
  • Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes waren erfolglos (Pressemitteilung Nr. 42/2021 des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2021).
    Mit teilweise veröffentlichten Beschlüssen haben die Kammern des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts weitere 8 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und 51 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos; Pressemitteilung Nr. 47/2021 vom 2. Juni 2021).
  • Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Fremdpersonalverbot in der Fleischindustrie
    Mit dem am 20. Juli 2022 veröffentlichtem Beschluss vom 01. Juni 2022 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden eines Unternehmens der Wurstherstellung und mehrerer Zeitarbeitsunternehmen nicht zur Entscheidung angenommen (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2022).

Viele Verfassungsbeschwerden werden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts


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