Das Bundessozialgericht - Kassel
Grundsätzliches
Die Eröffnung des Bundessozialgerichts war am 11. September 1954. Das Bundessozialgericht ist ein Revisionsgericht.
Adresse
Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Zuständig für alle Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit.
Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und des Bundessozialgerichts
Das Sozialgerichtsgesetz regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit.
Die wichtigsten Sachgebiete mit Berührung zur Lohnabrechnung sind folgende:
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Soziale Pflegeversicherung
- Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung)
- Insolvenzgeld
- Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertengesetz
- Elterngeld
- Künstlersozialversicherung
Im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung wichtige Entscheidungen waren:
- Festlegung der Kriterien, die die Zeitarbeit von der Arbeitsvermittlung unterscheiden.
- Urteile zu Voraussetzungen für die Versicherungsfreiheit der von Studenten ausgeübten Beschäftigungen (Ordentliche Studierende - Werkstudenten)
- Der kostengünstige Krankenversicherungsschutz als Student (Studentische Krankenversicherung) endet spätestens mit 37 Jahren (B 12 KR 17/12 R).
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Urteile zur Berechnung des Elterngelds
- Änderung der Steuerklassen von Eltern für mehr Elterngeld
- Das Promotionsstudium gehört nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung.
- Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Die in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Beitragsbemessungsgrenze ist verfassungsgemäß.
- Beitragsbemessungsvorschriften des GKV-Spitzenverbands für freiwillig Krankenversicherte sind grundsätzlich nicht zu beanstanden.
- Die Übernahme von Verwarnungs- oder Bußgeldern ist beitragspflichtig.
- Der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung ist auch von den Versicherten zu zahlen, die ungewollt kinderlos geblieben sind.
- Am 21.07.2009 hat das Bundessozialgericht mit dem Urteil B 7 AL 3/08 R einen Anspruch der Leiharbeiter auf Kurzarbeitergeld verneint.
- Privat krankenversicherte Arbeitnehmer haben zwar Anspruch auf einen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber, der Zuschuss muss allerdings nicht für den freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehepartner gezahlt werden (Bundessozialgericht Urteil vom 20.03.2013, B 12 KR 4/11 R).
- Abgrenzung einer gelegentlichen kurzfristigen von einer regelmäßigen geringfügig entlohnten Beschäftigung (Bundessozialgericht Urteil vom 7.5.2014, B 12 R 5/12 R)
- Kein höheres Elterngeld aufgrund der Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Die Regelung des § 2c Abs. 1 BEEG hat das Bundessozialgericht am 29. Juni 2017 nochmals bestätigt (B 10 EG 5/16 R).
- Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig - Bundessozialgericht Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R
- Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig - Bundessozialgericht Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R
- Gehaltsnachzahlungen müssen beim Elterngeld berücksichtigt werden - Bundessozialgericht Urteil vom 27.06.2019, B 10 EG 1/18 R
- Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist berechtigt, Bescheide zur Versicherungspflicht einer als Einzugsstelle handelnden gesetzlichen Krankenkasse mit dem Argument anzufechten, ihre Alleinzuständigkeit im obligatorischen Clearingstellenverfahren sei verletzt. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 16.07.2019 in zwei Urteilen entschieden und dadurch Revisionen der beklagten BKK24 zurückgewiesen (B 12 KR 6/18 R und B 12 KR 5/18 R).
- Unfallversicherungsschutz besteht auch an einem "Probetag" - Bundessozialgericht Urteil vom 20.08.2019, B 2 U 1/18 R
- Keine einschränkenden Kriterien bei einem Wegeunfall vom dritten Ort - Bundessozialgericht, Urteile vom 30.01.2020, B 2 U 2/18 R und B 2 U 20/18 R
- Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) beendet die bisherige Auslegung der Verwaltung, dass eine Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche zur Anwendung des
Monatszeitraums bei der Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung führt.
Beide Grenzwerte gelten gleichwertig nebeneinander (nach Arbeitstagen berechnete Zeitgrenze und der Monatszeitraum). - Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig - Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Februar 2021 (B 12 R 21/18 R)
- Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren - Bundessozialgericht Urteil vom 18.03.2021, B 10 EG 3/20 R
- Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert (Bundessozialgericht am 08.12.2021 Aktenzeichen B 2 U 4/21 R)
- Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert - Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.03.2022 B 2 U 13/20 R
- Höheres Elterngeld für Frauen nur bei Einkommensverlusten wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung - Bundessozialgericht Urteil vom 09.03.2023, B 10 EG 1/22 R
- Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden - Urteil des Bundessozialgericht vom 23.04.2024 (Verhandlung B 12 BA 3/22 R)
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.
Entscheidungen des Bundessozialgerichts
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