Der Bundesgerichtshof - Karlsruhe

Grundsätzliches

Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrechtspflege). Er ist - bis auf wenige Ausnahmen - Revisionsgericht.
Adresse
Bundesgerichtshof
Herrenstraße 45 a
76133 Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof entscheidet hauptsächlich über Revisionen gegen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte.

Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs

Es gibt zwölf Zivil- und fünf Strafsenate. Hinzu kommen acht Spezialsenate.

Die wichtigsten Sachgebiete mit Berührung zur Lohnabrechnung sind folgende:

  • II. Zivilsenat: Gesellschaftsrecht
    Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
  • VII. Zivilsenat: Bauwerksvertragsrecht und Architektenrecht
    Werkleistungen in Schwarzarbeit
  • IX. Zivilsenat: Insolvenzrecht und Anwaltshaftung
    Insolvenzanfechtung
  • XII. Zivilsenat: Familienrecht und gewerbliches Mietrecht
    Versorgungsausgleich und Betriebliche Altersversorgung

Wichtige Entscheidungen der letzten Jahre:

  • Es wurde klargestellt, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich über die finanzielle Situation seines Arbeitgebers zu informieren. Bei Führungskräften mit Einblick in die finanzielle Lage des Unternehmens sieht es anders aus. Rückforderungen können auch berechtigt sein, wenn auf einer Betriebsversammlung den Mitarbeitern die Insolvenz des Unternehmens bestätigt wurde und danach noch Gelder geflossen sind (Insolvenzverfahren).
    BGH, Urteil vom 19.02.2009 - IX ZR 62/08
  • Schleppende Lohnzahlungen als Anzeichen für Zahlungseinstellung - Insolvenzverfahren
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2008 - IX ZR 38/04
    "Die schleppende Zahlung von Löhnen und Gehältern ist ein Anzeichen für eine Zahlungseinstellung.
    Erzwungene Stundungen, die dadurch zustande kommen, dass der Schuldner die fälligen Löhne mangels liquider Mittel nicht mehr oder nur noch mit Verzögerungen begleicht, die Arbeitnehmer aber nicht sofort klagen und vollstrecken, stehen der Berücksichtigung der Lohnforderungen bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht entgegen.
    Die in einem Darlehensvertrag enthaltene Bestimmung, wonach die an den späteren Insolvenzschuldner ausgereichte Darlehensvaluta mittelbar an den Darlehensgeber zurückfließen soll, kann den Schluss auf den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz rechtfertigen."
  • Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung - Insolvenzverfahren
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. November 2009 - IX ZR 233/08
    "Die Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann als Rechtshandlung des Arbeitgebers im Insolvenzverfahren über dessen Vermögen als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstellen angefochten werden."
  • Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (Betriebliche Altersversorgung):
    Bundesgerichtshof Beschluss vom 7. September 2011 (XII ZB 546/10)
    VersAusglG §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 3, 14, 47; FamFG § 222 Abs. 3
    "Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen."
    Bundesgerichtshof Beschluss vom 23. Januar 2013 (XII ZB 515/12)
    FamFG § 222 Abs. 3; VersAusglG §§ 6 Abs. 1, 14 Abs. 4
    "Beschränken die Ehegatten die externe Teilung eines Versorgungsanrechts durch Vereinbarung über den Versorgungsausgleich auf einen auszugleichenden Betrag, ist dieser regelmäßig ab dem Ende der Ehezeit mit dem Rechnungszins zu verzinsen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 - FamRZ 2011, 1785)."
  • Urteile zu Werkverträgen und Schwarzarbeit
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 1. August 2013 (VII ZR 6/13) - Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. April 2014 (VII ZR 241/13) - Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
    Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Juni 2015 (VII ZR 216/14) - Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt
  • Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz
    Bundesgerichtshof Beschluss vom 25. Juni 2019 (II ZB 21/18)
    "Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung des Schwellenwerts von in der Regel mehr als 2.000 beschäftigten Arbeitnehmern für die Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MitBestG) zu berücksichtigen sind, wenn das Unternehmen regelmäßig während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt."
  • Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb zulässig
    Bundesgerichtshof Urteil vom 17. Oktober 2019 (I ZR 44/19)
    "Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist."
  • Die gesetzliche Rentenversicherung muss Versicherte über die Möglichkeiten einer höchstmöglichen Rente verlässlich beraten. Versicherte die falsch beraten werden, haben Anspruch auf Schadenersatz (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 2021 - III ZR 27/20).
  • Pflegegeld ist kein Entgelt und kann nicht gepfändet werden - Bundesgerichtshof, Beschluss des IX. Zivilsenats vom 20.10.2022 (IX ZB 12/22)

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs


© 2007-2024 A.Liebig - Impressum - Kontakt - Datenschutz - Inhaltsverzeichnis (Sitemap) - Lohnlexikon